Warum wurde die "Kalifat-Demo" nicht verboten? Wie rechtfertigen Sie dies? Dürfen dann bald auch Reichsbürger friedlich für ein 4.Reich demonstrieren? Werden Sie Extremisten als Lehrer verhindern?

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Tim Kristian Stoberock
SPD
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Frage von Siegfried S. •

Warum wurde die "Kalifat-Demo" nicht verboten? Wie rechtfertigen Sie dies? Dürfen dann bald auch Reichsbürger friedlich für ein 4.Reich demonstrieren? Werden Sie Extremisten als Lehrer verhindern?

Wie rechtfertigen Sie dass eine solche Demo einer Gruppierung gestattet wurde die der Hamburger-Verfassungsschutz als gesichert extremistisch einstuft?

Würden Sie im Umkehrschluss auch eine Demo von Reichsbürgern und Rechtsextremisten gestatten, auf der die BRD und das Grundgesetz verhöhnt/verunglimpft werden und die Schaffung eines 4.Reiches gefordert wird,solange alles "friedlich" bleibt?

Wird bei Islamisten und Neonazis/Rechtsextremisten/Reichsbürgern mit zweierlei Maß gemessen?

Wie weit geht die Meinungsfreiheit, wenn allen "Ungläubigen" oder dem Westen allgemein mit "Konsequenzen" gedroht wird sobald das Kalifat erst einmal entstanden ist?

Darf der Anmelder der Demo, Joe Boateng, in Hamburg nach Abschluss seines Lehramtsstudiums dann Kinder mit seinen extremistischen Gedankengut indoktrinieren oder wird ihr Kabinett dies mit allen Mitteln verhindern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

eines ist klar, wer in diesem Kontext ein Schild hochhält, auf dem "Kalifat ist die Lösung" steht, lehnt  Demokratie, Grundgesetz und Gewaltenteilung ab und unterstützt Völkermord, wie an den Jesiden und Versklavung. Da muss die Polizei zukünftig entschlossener handeln.

Ansonsten ist für mich  klar: Extremismus und Verfassungsfeinde haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Daher gehen unsere Sicherheitsbehörden mit den rechtlich möglichen Mitteln konsequent gegen diese Aktivitäten vor. Dazu haben sie unsere volle Rückendeckung. Die Verfassungsschutzbehörden haben extremistische Vereinigungen seit Langem fest im Blick, das gilt insbesondere auch für ‚Muslim Interaktiv‘. Die Sicherheitsbehörden haben die Aufgabe, die Voraussetzungen für ein mögliches Verbot von ‚Muslim Interaktiv‘ zu prüfen. Dazu bedarf es keiner Anträge der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft. Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit sind als Grundrechte in unserer Verfassung besonders geschützt. Freie Meinungsäußerung ist grundlegend für unsere demokratische Gesellschaft. Das gilt auch für Meinungen, die für uns Demokraten nur schwer erträglich sind. Dort, wo Parolen und Transparente möglicherweise strafrechtliche Relevanz haben, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.

 Vor diesem Hintergrund einige weitere Informationen, die das Thema etwas einordnen und versachlichen sollen:

 Hamburg geht konsequent gegen Extremisten vor:

·       Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.

·       Nach einer nicht genehmigten Demonstration aus dem Umfeld von „Muslim Interaktiv“ im vergangenen Herbst, bei der es Ausschreitungen gegeben hatte, wurde eine konsequente Strafverfolgung und auch Durchsuchungen bei mutmaßlichen Rädelsführern durchgeführt.

·       In diesem Zusammenhang wurde auch eine Reihe von Social-Media-Auftritten von den Sicherheitsbehörden überprüft und abgeschaltet.

 

Versammlungsverbot am vergangenen Samstag war nicht möglich:

·       Im Vorfeld der Demo am vergangenen Samstag hat die Versammlungsbehörde intensiv geprüft, ob die Versammlung untersagt werden kann.

·       Die Versammlungsfreiheit ist grundrechtlich geschützt, das gilt auch für Extremisten.

·       Ein Verbot ist daher ein gravierender Eingriff und kommt nur als letztes Mittel und bei entsprechender Gefahrenprognose in Betracht. Hierzu müssen konkrete Hinweise für gewalttätige Ausschreitungen vorliegen.

·       Die Versammlungsbehörde prüft jede angemeldete Versammlung im Rahmen einer Einzelfallprüfung – so auch die Versammlung am vergangenen Samstag.

·       Die Polizei hatte für die angemeldete Versammlung die Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot verneint.

·       Allerdings wurden strenge Auflagen erlassen und den Teilnehmern per Lautsprecher zu Beginn der Versammlung in Deutscher und Arabischer Sprache mitgeteilt.

·       Die Polizei hat die Versammlung zudem mit einem Großaufgebot begleitet.

·       Die Staatsanwaltschaft prüft im Nachgang der Demo, ob einige der dort verwendeten Parolen und Transparente möglicherweise strafrechtliche Relevanz haben.

 

Mögliches Verbot von „Muslim Interaktiv“

·       Ein Verbot von „Muslim Interaktiv“ fordert nicht nur die CDU

·       Auch Polizeipräsident Falk Schnabel hat sich heute öffentlich dahingehend geäußert

·       Und auch unsere Haltung ist ganz klar: Extremismus und Islamismus gehören nicht in eine freiheitliche Gesellschaft. „Muslim Interaktiv“ richtet sich ausdrücklich gegen die freie Gesellschaft – ein Verbot ist insofern politisch wünschenswert.

·       Über Vereinsverbote entscheidet aber nicht die Politik, sondern die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die nach Recht und Gesetz prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mit besten Grüßen

Tim Stoberock

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