Wie stehen Sie zum Einsatz von Funkwasserzählern, wenn dadurch andere Rechte (DS-GVO, Grundgesetz §13) eingeschränkt werden?

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Frage von Hubertus S. •

Wie stehen Sie zum Einsatz von Funkwasserzählern, wenn dadurch andere Rechte (DS-GVO, Grundgesetz §13) eingeschränkt werden?

Sehr geehrte Herr U.,
…neue Medien, neue Formate der Kommunikation.
Kurz und knapp meine konkreten Fragen:
1) wie stehen Sie zum Einsatz von Funk-Wasserzählern in den privaten Haushalten durch die Wasserversorgungsbetriebe?
2) Wie stehen Sie dazu, dass hierbei z.T. keine Berücksichtigung der Datenschutz-rechtlichen Grundlage, insbesondere der unter Art. 13/14 verpflichtenden Rechtegewährung für die Betroffenen, stattfand/stattfindet?
3) Unter der Annahme, dass die DS-GVO nicht angemessen berücksichtigt worden wäre beim Einbau/Nutzung der Funk-Wasserzähler: Wie stehen Sie zu dem dann damit verbundener Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Verstoß gegen Art. 13 GG)?
Danke für präzise Antworten hierzu
Hubertus Siegert

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