Warum ist die AFD gegen das Deutschlandticket aber gleichzeitig für das Dienstwagenprivileg?
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage, die jedoch zwei Sachverhalte gleichsetzt, die nur auf den ersten Blick vergleichbar wirken, es steuersystematisch aber keineswegs sind:
Das Deutschlandticket ist eine Dauersubvention. Bund und Länder schießen jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro zu, um die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen (siehe dazu: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-regionalisierungsgesetz-1118560). Der Preis des Tickets wird politisch festgesetzt und liegt unter den tatsächlichen Kosten. Die Folge daraus ist, dass der Preis bereits von 49 über 58 auf inzwischen 63 Euro gestiegen ist, ab 2027 soll er per Index weiter steigen. Die Steuermittel fließen dabei nur in die Verbilligung eines Tarifs, nicht in Infrastruktur (Schiene, Takt, Fahrzeugbestand). Meine Fraktion hat im November 2025 daher gegen die Fortschreibung dieser Finanzierung gestimmt, weil die Milliarden aus unserer Sicht im tatsächlichen Angebot besser angelegt wären als in einem künstlich verbilligten Abo-Preis. Wer auf dem Land wohnt, wo abends kein Bus mehr fährt, hat von einem bundesweit gültigen Ticket überhaupt nichts.
Das sogenannte Dienstwagenprivileg ist dagegen eben keine Subvention, sondern eine Besteuerungsmethode: Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Die Ein-Prozent-Regelung pauschaliert diese Besteuerung lediglich, um das Führen eines Fahrtenbuchs zu ersparen – letztlich also um Bürokratie zu reduzieren. Wer will, kann aber weiterhin das Fahrtenbuch wählen. Der Staat verzichtet hier auf nichts, was ihm zusteht, sondern erhebt eine Steuer in vereinfachter Form. Auch das Bundesfinanzministerium wertet die Regelung nicht als Subvention – was Sie daran erkennen, dass die Besteuerungsmethode im Subventionsbericht der Bundesregierung gar nicht erst auftaucht. Zur Subvention wird sie erst in der Logik derer, die jede nicht maximal ausgeschöpfte Besteuerung als staatliche Wohltat verbuchen. Nach dieser Logik ist auch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent eine Subvention, denn sie könnte genauso gut 25, 50 oder gar 100 Prozent betragen. Sie bemerken es selbst: Diese Denkweise ist einigermaßen realitätsfremd. Eine Abschaffung wäre also schlicht eine Steuererhöhung, die alle Handwerker, Außendienstler und mittelständischen Betriebe treffen würde, deren Arbeit ohne Fahrzeug nicht funktioniert.
Kurz gefasst: Wir lehnen es ab, ein dauerhaft defizitäres Tarifprodukt mit Milliarden zu stützen, und wir lehnen es ebenso ab, eine bewährte Steuervereinfachung in eine verdeckte Steuererhöhung umzubauen. Beides folgt demselben Grundsatz, nämlich dem sparsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler.
Mit freundlichen Grüßen
Torben Braga
