Frage an Udo Pastörs bezüglich Staat und Verwaltung

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Udo Pastörs
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Frage von Alexander B. •

Frage an Udo Pastörs von Alexander B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Pastörs,
zu ihren Antworten hier bei kandidatenwatch habe ich ein paar Nachfragen:

1. Sie sagen in diesem "realexistierenden System..." wollen Sie nicht Ministerpräsident werden. Ich frage mich, warum treten Sie dann zur Wahl an, wenn Sie keine Verantwortung übernehmen wollen? Wollen Sie nur das Geld der Steuerzahler, d.h. des "kleinen Mannes" dessen Interessen Sie doch eigentlich vertreten wollen? Und was machen Sie dann mit dem Geld, wenn Sie in den Landtag kommen?

2. Sie sagen, die Diskussion zum NPD Verbotsverfahren zeige wohin die Reise geht. Mich irritiert das alles eher. Denn auf der NPD Homepage wird diese Forderung als Wahlkampfhilfe durch die SPD bezeichnet und aufgefordert die Gründe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zu lesen. Das habe ich getan und festgestellt, dass der Verbotsantrag daran gescheitert ist, dass die vorgetragenen Beweise allein wegen der V-Mann- Poblematik als nicht verwertbar angesehen wurden. Inhaltlich hat sich das Gericht überhaupt nicht mit den Zielen der NPD auseinandergesetzt! Meine Frage:
Beunruhigt es nicht, dass ihre Partei offenbar eine Halbe/Halbe-Mischung aus Überzeugten und V-Leuten ist?
Sie haben gesagt, dass Sie nicht vorbestraft sind und dass man das von einer Partei mit Ihren Ansprüchen auch erwarten kann. Gilt dieser Maßstab auch für die anderen Kandidaten auf der Liste der NPD?
Und würde dieser Maßstab auch im Falle eines Erfoges für Mitarbeiter gelten?

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Baumjohan

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Baumjohan,

zu Ihrer ersten Frage.

Sie gehen irrtümlich davon aus, dass die Herren und Damen in Amt und Würden, Verantwortung übernehmen würden, genau dies tun sie nicht.

Die einzige Verantwortung dieser Volksbetrüger besteht darin, dass sie ganz gleich, welchen Fehlverhaltens sie sich schuldig machen, mit Anspruch auf Pension zurücktreten. Die NPD wird in Fraktionsstärke in den Landtag einziehen und dort dem Auftrag der Wähler nachkommen, Frontalopposition zu betreiben, dies ist die Etappe. Das Ziel ist Systemüberwindung, weg von der realexistierenden Scheindemokratie, hin zu einer Volksdemokratie, mit starken plebiszitären Elementen. Was Sie und ich hier seit Jahrzehnten erdulden müssen, ist eine einzigartige Ausplünderungspolitik, die von den scheinbar Regierenden, selbst wenn sie wollten, nicht verhindert werden kann. Das Volk ist entmachtet, die Politikerkaste täuscht Macht vor, die längst in Händen des Großkapitals liegt. Verantwortung übernehmen bedeutet für mich, Widerstand in- und außerhalb des Landtags, im Sinne der Volksinteressen zu organisieren, mit klarer Frontstellung gegen die Globalisierung, ebenso wie gegen die Subalternen in den Parlamenten.

Zu Frage zwei. Mit, "man sieht, wo die Reise hingeht", meinte ich natürlich die ständig sich verstärkende Unterdrückung politisch Andersdenkender.

Ganz besonders haben Anhänger unserer Partei unter Verfolgungsmaßnahmen bis hin zu Gefängnisstrafen, wegen verbotener Meinungsäußerung zu leiden. Da nun die Menschen im Lande nicht ganz so dumm sind, wie die Meinungsmanipulateure von Verfassungsschutz, Staatsschutz und Systempresse meinen, kann die neue Diskussion über eine erneutes NPD-Verbotsverfahren durchaus Wahlwerbung für uns sein.

Ihre Vermutung, dass die NPD zu 50 Prozent aus Spitzeln des Staates besteht, zeigt doch deutlich, dass auch Sie diesem System alles zutrauen.

Zu Ihrer Frage in Bezug auf das Vorstrafenregister von NPD-Mitgliedern sei soviel gesagt:

1. Unsere Partei verlangt bei allen Führungskräften die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Eintragungen bzgl. schwerer Straftaten für automatisch zu einer Nichtverwendung. Nun muss man allerdings wissen, dass es in der BRD eine Unzahl von Bestrafungen wegen verbotener Meinungsäußerung gibt. Nicht selten muss der Delinquent Monate, wenn nicht Jahre, in den "Politknast". Straftaten dieser Kategorie führen in unserer Partei zu einer besonderen Bewertung dieses Sachverhaltes und gelten nicht grundsätzlich als kriminelle Handlungen.

2. Dies gilt dem Grunde nach selbstverständlich auch für unsere Mitarbeiter. Einen NPD-Bundesinnenminister, der wegen Meineides rechtskräftig verurteilt ist, wie wir dies ja schon bei einem CSU-Innenminister erlebt haben, wird es bei uns nicht geben.

Mir freundlichen Grüßen

Udo Pastörs

Hinweis: Weitere Informationen www.npd-mv.de