Frage an Udo Rauhut bezüglich Finanzen

Udo Rauhut
DIE LINKE
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Frage von Dieter K. •

Frage an Udo Rauhut von Dieter K. bezüglich Finanzen

Sind Sie gewillt, für die vollständige Trennung von Kirche und Staat einzutreten, wie sie im Verfassungsauftrag vorgegeben ist, und als Folge die Finanzierung der Kirchen in Milliardenhöhe einstellen, da dadurch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Wollen Sie bald 40% der Bevölkerung, die auch Ihre Wähler sein könnten, weiterhin so benachteiligen?

Antwort von
DIE LINKE

[…] Sie sprechen hier ein wichtiges Thema an. Laut Grundgesetz gibt es keine Staatskirche und keine Staatsreligion. Religion und Glaube sind Privatsache. Erst wenn sich der Staat aus dem sehr privaten Glaubensbereich heraus hält und jede Glaubensrichtung sowie den Nichtglauben gleichermaßen anerkennt, kann Religionsfreiheit Wirklichkeit werden. Deshalb hat sich die Linksfraktion mit ihren parlamentarischen Initiativen im Bundestag dem Ziel verschrieben, die konsequente Trennung von Staat und Kirche in unserem Land zu verwirklichen.

Ich stimme Ihnen zu: Die von Ihnen angesprochene Finanzierung der Kirchen ist ein problematischer Teil der weiterhin bestehenden Verflechtung von Staat und Religion. Die Katholische und Evangelische Kirche erhalten Zahlungen aus allgemeinen Steuermitteln: die sogenannten Staatsleistungen. Staatsleistungen sind Zahlungsverpflichtungen an Kirchen, die aufgrund historischer Begebenheiten vor rund 200 Jahren entstanden sind. Obwohl diese laut eines Verfassungsauftrages von 1919 längst abgegolten sein sollten, zahlen die Bundesländer jährlich fast eine halbe Milliarde Euro an die Kirchen. Aus Achtung vor unserer Verfassung und im Interesse der Länder hat DIE LINKE im Bundestag als erste Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ablösung der Staatsleistungen in der zehnfachen Höhe eines Jahresbetrages an die Kirchen über einen Zeitraum von maximal zwanzig Jahren vorsieht. Diesen Entwurf können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708791.pdf

Der Bundestag hat sich am 28. Februar 2013 erstmals damit befasst. Dazu sagt Raju Sharma, Religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE: „Dass bisher keine andere Fraktion im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorstoß unternommen hat, ist das eine. Dass alle anderen Fraktionen den von der LINKEN vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt haben, überrascht ebenfalls nicht besonders. Dass aber - mit Ausnahme von Bündnis90/Die Grünen - keine der anderen Fraktionen auch nur bereit war, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss nach möglichen Alternativen zu suchen, ist armselig. So bleibt dieser - eindeutige, unmissverständliche und verbindliche - Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1919 auch in dieser Wahlperiode unerfüllt.“ Und an anderer Stelle: „Die Staatsleistungen an die Kirchen sind kein Gottesdienst. Sie sind ein Relikt aus dem vorvorletzten Jahrhundert, und es ist höchste Zeit, Inventur zu machen und aufgeräumt in die Zukunft zu gehen."Die sozialen Einrichtungen wie z. B von der Diakonie oder Caritas werden dann durch die Steuer Umverteilung gegen Finanziert so.

Meine Frau ist selber bei einer kirchlichen Einrichtung beschäftig und wir sind bekennende Christen

Eine Broschüre der LINKEN mit ausführlicheren Informationen zu Ihrer Frage
findet sich hier:
http://linksfraktion.de/folder/religionsfreiheit-verwirklichen-staat-kirche-klar-trennen

Mit freundlichen Grüßen
Udo Rauhut