Frage an Ulrich Goll bezüglich Umwelt

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Ulrich Goll
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Frage von Torsten K. •

Frage an Ulrich Goll von Torsten K. bezüglich Umwelt

Frage zur Abschaltung AKW Neckarwestheim I

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Goll,

das seit rund 35 Jahren laufende AKW Neckarwestheim 1 wird angesichts des Moratoriums vom Netz genommen. Das kündigte Umweltminister Norbert Röttgen an. Meines Wissens ist es derzeit wegen Wartungsarbeiten eh vom Netz genommen. Die Gelegenheit wäre also günstig.

Können Sie, Herr Prof. Dr. Goll, garantieren, daß die angekündigte Abschaltung nach der Landtagswahl nicht wieder rückgängig gemacht wird?

Es könnte ja sein, daß die Betreiber bis nach der Landtagswahl erst einmal still halten, dann aber alle juristischen Mittel ausschöpfen, um dann doch wieder ans Netz zu gehen.

Vielen Dank

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krieger,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Die Nachrichten aus Japan haben mich ebenso wie die meisten Menschen in unserem Land tief erschüttert. Mein Mitgefühl und meine Anteilnahme gelten der von dem Unglück betroffenen japanischen Bevölkerung.

Angesichts dieser Ereignisse wird einmal mehr deutlich, dass die Atomkraft nur einer Übergangstechnologie darstellt, deren vollständige Ersetzung durch regenerative Energiequellen wir erheblich beschleunigen müssen. Aus diesem Grund teile ich die Auffassung der Bundesregierung und der baden-württembergischen Landesregierung, dass die Sicherheitsstandards unserer Atomkraftwerke anhand der Erfahrungen aus Japan einer intensiven Überprüfung unterzogen werde müssen. Die Sicherheit unserer Bevölkerung muss dabei oberste Priorität haben. Ausdrücklich begrüße ich daher auch den Vorschlag, die ältesten sieben Reaktoren nun bereits vor Abschluss dieser Sicherheitsüberprüfung vorsorglich vom Netz zu nehmen. In Baden-Württemberg wird dies die Anlagen Neckarwestheim I und Philippsburg I betreffen.

Die Unternehmensleitung der EnBW hat bereits erkennen lassen, dass Sie diese politische Entscheidung mitträgt und daher gegen eine entsprechende Anordnung nicht rechtlich vorgehen wird. Zudem bestünde für das Land über seine Beteiligung an der EnBW nunmehr auch die Möglichkeit, auf eine entsprechende Unternehmensentscheidung mittelbar Einfluss zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL