Frage von Julia H. • 28.08.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 01.09.2023
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Der aktuelle Tarifabschluss 2023/2024 von Bund und Kommunen vom 24. April 2023 muss per Gesetz noch übertragen werden.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Ich kann Ihnen leider keine Auskunft darüber geben, ob und wann Landesbeamt:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten werden.
Es gibt zahlreiche Initiativen, die wir bereits umsetzen konnten oder uns in der Umsetzung befinden, und die eine klare SPD-Handschrift tragen.
Beamt:innen und Pensionär:innen erhalten den Inflationsausgleich voraussichtlich ab Herbst 2023.