Frage von Alexander R. • 14.08.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 01.09.2023
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Gericht.
Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Gericht.
Die Übertragung muss erst per Gesetz beschlossen werden, erst dann stehen alle Regelungen final fest.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz.
Beamt:innen und Pensionär:innen erhalten den Inflationsausgleich voraussichtlich ab Herbst 2023.
Nach aktuellem Sachstand muss die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen erst per Gesetz beschlossen werden, dies ist für Herbst 2023 geplant.
Aus meiner Sicht wäre es am allerbesten, wenn es keine verschiedenen Systeme gäbe und alle in denselben Topf einzahlen und aus diesem schöpfen würden.