Frage von Monika E. • 07.09.2023
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 15.09.2023
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Bitte fragen Sie bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort nach.
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Mit einem Zweitarifzähler bzw. Doppeltarifzähler kann der Verbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfasst werden.
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.
Die Übertragung auf Beamt:innen und Pensionär:innen muss erst per Gesetz beschlossen werden.