Antwort 25.08.2005 von Uta Zapf SPD
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Meier,
Damit ich auf Ihre Frage antworten kann, müssten Sie diese bitte konkretisieren. Welche Schlechterstellung im Familienrecht ist gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf