Frage an Uwe Barth bezüglich Recht

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Frage an Uwe Barth von Claudia M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Barth,

die FDP Niedersachsen hat sich der Thematik Enteignungen angenommen. In Thüringen steht das Wahljahr 2009 an und damit die Frage an Sie, wird das Enteignungsunrecht auch Teil Ihres Wahlprogramms?

Es geht nicht nur um die Enteignungen 1945-49, sondern auch um die DDR-Enteignungen und die verweigerte Vermögensrückgabe nach dem 3. Oktober 1990.

Konkret, um die Fälle, in denen die Gerichtsbarkeit das Rückübertragungsrecht der vermögensrechtlich Berechtigten uneingeschränkt festgestellt hat, die Thüringer Behörden verbescheiden, aber die Rückgabe weiterhin verweigern.

Die Verantwortlichen des Freistaates Thüringen lassen sich die rechtsstaatswidrige Rückgabeverweigerung sehr viel kosten bzw. den Steuerzahler dafür leisten und das nur, weil kriminelle Immobilienspekulanten sittenwidrig bereichert wurden und bereichert bleiben sollen.

Wenn Sie sich in Thüringen zur Wahl stellen, werden Sie dieses Thema aufgreifen?

Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.

Mit guten Wünschen
für einen Freistaat Thüringen
mit rechtsstaatlichem Ansehen,
Claudia May

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