Frage an Uwe Witt bezüglich Soziale Sicherung

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Uwe Witt
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Frage von Stefan M. •

Frage an Uwe Witt von Stefan M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Witt,

mich irritiert das Stilschweigen zu dem Thema "Einkommen von pflegebedürftiger Eltern", welches in der Koalitionsvereinbarung festgesetzt ist und von der GroKo ignoriert wird.

1) Es gibt derzeit weder ein Gesetzesentwurf, noch gibt es eine Debatte darüber
2) Anfragen der Bevölkerung werden mit einem Formbrief "Die Finanzierung steht noch nicht fest" beantwortet
3) Es wird immer mehr pflegebedürftige geben. Die Leistungsträger der Gesellschaft werden gestraft hohe Pflegeheimkosten zu tragen, während Nicht-Leistungsträger oder Zuwanderer diese Leistungen kostenlos beziehen.

Das dieses Thema dringendsten umgesetzt werden muss, ist unstreitig, deshalb steht es auch in der Koalitionsvereinbarung.

Frage:

1) Wie kann ich als Bürger den Verlauf beobachten? Bisher scheint es noch nicht einmal eine Diskussion zu geben.
2) Warum wird über die "Finanzierung" gesprochen? Wird es erst umgesetzt, wenn es Geld gibt?
3) Wann ist mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen?
4) Gehört dieses Thema in Ihren Bereich der Arbeitsgruppe?

Es erscheint mir persönlich, dass dieses Thema von der GroKo ignoriert und nicht verfolgt wird. Eine Übergangslösung, wie z.b. die Freibeträge zu erhöhen wäre ein einfaches.

Herzliche Grüsse und Danke für Ihr politisches Engagement,

S.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie werden den Verlauf und die Stellungnahmen aller Bundestagsparteien in den nächsten Wochen in der Bundestagsdebatte verfolgen können, denn uns als AfD-Fraktion hat die Untätigkeit ebenfalls geärgert. Deshalb haben wir dazu gerade einen Antrag eingebracht. Darüber wird im Plenum des Bundestages diskutiert werden und dann werden wir alle sehen können, was von den Aussagen des Koalitionsvertrages zu halten ist.

Explizit fordern wir in unserem Antrag die Bundesregierung auf, endlich zu handeln. Wir fordern, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben.

Durch eine analoge Regelung für den Bereich des Elternunterhalts wird den Pflegebedürftigen die Furcht vor dem staatlichen Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder genommen und unbillige Härten für die unterhaltspflichtigen Kinder und die mittelbar mitbetroffenen Schwiegerkinder vermieden. Zugleich wird durch die Einführung einer 100.000-EUR-Grenze die Verwaltung von umfangreichen Prüfverfahren entlastet. Die Regelung dient damit auch dem Bürokratieabbau.

Wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen ist, kann ich Ihnen als Mitglied der größten Oppositionspartei im Bundestag nicht sagen. Das wir auf eine schnelle Umsetzung drängen und in den Haushaltsdebatten dafür auch entsprechende Mittel einplanen wollen, ist selbstverständlich. ABER, darüber entscheidet zunächst einmal die Bundesregierung.

Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Uwe Witt (MdB)

Obmann im Ausschuss Arbeit & Soziales
Stellvertretender Vorsitzender der deutsch-österreichischen Parlamentariergruppe Sprecher für Behindertenpolitik der AfD-Fraktion
Arbeits- und Sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion

Berlin, 5. Februar 2019

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