
(...) die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK ) , auf die auch im neuen EU-Vertrag Bezug genommen wird, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Genau aus den Gründen sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. (...)