Frage an Volker Blumentritt bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Volker Blumentritt
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Frage an Volker Blumentritt von Simon S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sie haben dafür gestimmt, das Renteneintrittsalter von 67 Jahren beizubehalten, statt es wieder auf 65 Jahre zu reduzieren, obwohl die Arbeitsmarktchancen für ältere Menschen außerordentlich schlecht sind. Laut Bundestags-Drucksache 16/13512 hatten Ende 2008 nur 10.6 % der 63- bis 65jährigen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Bitte begründen Sie unter diesen Umständen Ihre Entscheidung. Wie wollen Sie dafür sorgen, daß ältere Menschen tatsächlich eine Chance auf Arbeit haben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sachse,

für Ihren Beitrag zur Rente mit 67 danke ich Ihnen. Die Abstimmung über die Höhe des Renteneintrittsalters fand 2007 im deutschen Bundestag statt. (An dieser Abstimmung konnte ich mich aus Gründen der Krankheit nicht beteiligen.)

Mit dem http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/nn_42284/DRVBS/de/Inhalt/01__Deutsche__RV/05__Bibliothek/Informationen__der__DRV__Bayern/07-2007_20RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz_20Erl_C3_A4uterungen_20DL,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/07-2007%20RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz%20Erl%C3%A4uterungen%20DL_ http://www.wahlkampf09.de/2009/7/neue-energie-atomkraft-nein-danke verabschiedeten Gesetz eine „Überprüfungsklausel“. In den betreffenden Vorschriften des Sozialgesetzbuch (SGB) heißt es: "Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können."

Die Bundesregierung ist bemüht die Arbeitsmarktchancen und die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. Dies geschieht bereits in der http://www.perspektive50plus.de Initiative 50plus. Ein hohes gesetzliches Rentenalter darf nicht zum Anstieg von Arbeitslosigkeit oder zu niedrigen Renten führen.

Trotz dieser Bemühungen gilt es auch weiterhin die Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt, in der „Arbeitswelt“ und in der der betrieblichen Personalpolitik für alle Beschäftigten existenzsichernd und vor allem auch altersgerecht zu gestalten. Das betrifft Themen der betrieblichen Gesundheitsvor- und Fürsorge, Mitarbeiterqualifizierung, Förderungen des lebenslangen Lernens ebenso wie Themen der arbeitnehmergerechten Arbeitszeitflexibilisierung oder der Altersteilzeit. Zudem muss Unternehmen vermittelt werden, dass sie auch auf Kompetenz und (Fach-)Wissen verzichten, wenn sie auf eine/n ältere/n Arbeitnehmer/in verzichten.

Die Einnahmesituation und das erhöhte Beitragsaufkommen der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Dies bedeutet, auf Alternativen gegen eine Ausweitung des Niedriglohnsektors oder „Mini-Jobs“, zu setzen. Eine Mindestlohnregelung muss gefördert werden. Existenzsichernde Arbeitsplätze müssen geschaffen werden. Für diese müssen auch die entsprechenden Sozialabgaben gezahlt werden.

Älteren Beschäftigten muss es bei körperlichen Beschwerden (durch die Ausübung von körperlich anstrengender Arbeit) problemlos möglich sein, in weniger anstrengende Tätigkeiten zu wechseln. Für ältere Beschäftigte und für die Arbeitgeber müssen Modelle der angepassten Arbeitszeiten, der Arbeit in Teilzeit bzw. der Verkürzung der Arbeitszeit gefördert und attraktiv gestaltet werden.

In der Hoffnung Ihnen Ihre Frage beantwortet zu haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Volker Blumentritt