Antwort von Werner Seiler
REP
• 06.03.2006

Liebe Frau Fabricius,

Wie Sie richtig schreiben, geht laut Landesverfassung die Staatsgewalt vom Volke aus. In Art. 23 LV BW steht zudem, daß das Land ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat sein soll.

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