Frage an Wolfgang Bosbach bezüglich Recht

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Wolfgang Bosbach
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Frage von Armin S. •

Frage an Wolfgang Bosbach von Armin S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bosbach,

zuerst möchte ich Ihnen für die sachliche und unaufgeregte Art danken, mit der Sie sich an der aktuellen Diskussion um die Online- Durchsuchung beteiligen.

Doch ich sehe bei der Online- Durchsuchung folgendes Problem: Diese besteht nämlich nicht nur aus einer Überwachung der Kommunikation über das Internet, sondern auch aus einer Durchsuchung der Festplatte(n). Für eine Durchsuchung bedarf es normalerweise nicht nur eines richterlichen Erlasses, sondern der Beschuldigte weiß auch bei einer Hausdurchsuchung über ebendiese Bescheid. Bei der Online-Durchsuchung läuft dies geheim ab, was ich als sehr problematisch erachte.

Weiterhin haben Sie unter anderem bei busch@n-tv gefordert, die Teilnahme an terroristischen Ausbildungen in sog. Lagern im Nahen Osten unter Strafe zu stellen. Ist dies aber nicht bereits ausreichend durch den § 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung), der auch eine Mitgliedschaft, die bei einer solchen Ausbildung meiner Meinung nach vorhanden und leicht nachzuweisen ist, unter Strafe stellt, abgedeckt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sedlmayr,

dankend bestätige ich den Erhalt Ihrer Email, die Sie an Abgeordnetenwatch.de gesandt haben.

Da ich völlig problemlos brieflich, per Fax oder per Email zu erreichen bin, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie Schreiben unmittelbar an mich adressieren könnten, sodann werde ich Ihnen gern antworten.

Ich bitte Sie um Verständnis für die Bitte nach unmittelbarer Korrespondenz, denn wenn ich Herrn Müller anschreiben möchte, dann sende ich ja meine Email auch nicht an Herrn Schmitz mit der Bitte, diese an Herrn Müller weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Wolfgang Bosbach MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.