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Gilt der Vertrauenschutz für den Jahrgang BJ 1964 mit bereits erfüllten 45 Beitragsjahren und den erworbenen Renteneintritt mit 65 Jahren?

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Frage von Udo M. •

Gilt der Vertrauenschutz für den Jahrgang BJ 1964 mit bereits erfüllten 45 Beitragsjahren und den erworbenen Renteneintritt mit 65 Jahren?

Sehr geehrter Herr Jörg,

ich verfolge die Diskussion über die Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit großer Sorge.

Ich bin am 1964 geboren und habe die 45 Beitragsjahre bereits im 2025 erfüllt. Meine Lebens- und Finanzplanung habe ich seit Jahren darauf ausgerichtet, mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Daher meine Fragen: Halten Sie es für gerecht und verfassungsrechtlich geboten, dass Versicherte wie ich, die die Voraussetzungen bereits vor der Reformdebatte erfüllt haben, unter Vertrauensschutz fallen? Sollte der Anspruch auf den abschlagsfreien Renteneintritt mit 65 Jahren geschützt werden?

Mit 65 Jahren werde ich bereits über 49 Arbeitsjahre geleistet haben und mit 67 dann fast 52 Jahre!

Ich würde mich über eine konkrete Stellungnahme zu meinem Fall sehr freuen.

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Antwort von SPD

Guten Tag Herr M.,

leider können wir Ihnen keine Rentenberatung bieten. Desweiteren ist Rente ein Bundesgesetz.

Sie können aber, über mein Büro in Hagen, einen Termin zu einem Austausch vereinbaren.

02331-919454

mit freundlichen Grüßen

Büro Wolfgang Jörg

 

 

 

 

 

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