Frage an Wolfgang Kreissl-Doerfler bezüglich Innere Sicherheit

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Wolfgang Kreissl-Doerfler
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Frage von Christian S. •

Frage an Wolfgang Kreissl-Doerfler von Christian S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Kreissl-Dörfler

Ich wende mich mit meiner Frage an Sie, da ich hoffe dass sie als Mitglied der SPD und des Ausschusses Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres meine Frage umfassend beantworten können.

Angesichts der immer weiter gehenden Gesetzgebungen, die meiner Meinung nach Privatrechte, und die Menschenwürde in Deutschland weiter einschränken um damit eine ´Terrorgefahr´ abwenden zu können, [oder Bürger auszuspionieren] (hierzu das schöne Wort Vorratsdatenspeicherung, der Bundestrojaner etc.) bin ich sehr über die Äußerungen Strucks im Fall der Flugzeug Abschüsse bei Terrorgefahr erfreut
(Die "Menschenwürdegarantie" könne "selbst durch eine Verfassungsänderung nicht eingeschränkt werden" spiegel Online)

Meine Frage an sie lautet ob dieser oder ähnliche Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts über eine ähnliche EU-Richtlinie umgangen werden kann.

wenn also beispielsweise in der EU, also einer höheren Instanz eine Richtlinie herausgegeben wird, welche Flugzeugabschuss bei akuter Gefahr für viele Menschen erlaubt, gilt diese Richtlinie auch in Deutschland, trotz des klaren ´neins´ des BvG, der höchsten Legislativen Instanz in Deutschland?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ; )

Grüße und Danke
C. Schlumberger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schlumberger,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben in der Tat ein schwieriges Themenfeld angesprochen. Dabei gilt zunächst, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im "Maastricht"-Urteil erklärt hat, dass es für den Grundrechtsschutz in Deutschland zuständig bleibe, auch unter der Maßgabe der Kompetenzerweiterung der Europäischen Union bzw. des Europäischen Gerichtshofs. Insofern obliegt es der Bundesregierung, bereits bei der Annahme von Richtlinien oder anderen EU-Gesetzen auf die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der deutschen Verfassung zu achten. Denn spätestens bei der Umsetzung der EU-Gesetzgebung in deutsches Recht wäre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich. Wenn diese Umsetzung gegen die Menschenwürde verstößt, dann müßte es durch das BVerfG einkassiert werden. Insofern ist neben dem Grundrechtsschutz durch den EuGH auch das BVerfG nach wie vor in der Position, die verfassungsmäßigen Grundrechte in Deutschland zu wahren.

Aber ich kann mir ohnehin nicht vorstellen, dass eine Gesetzesinitiative zum Abschuss von Flugzeugen bei Terrorgefahr auf EU-Eben irgendeine Aussicht auf Erfolg hätte. Zum einen wäre hierfür Einstimmigkeit im Ministerrat von Nöten - sollte irgendein deutscher Innen- oder Verteidigungsminister einer solchen Initiative zustimmen, müßte man ihn zu Hause ohnehin zur Verantwortung ziehen. Europäische Gesetze kommen ja nicht im luftleeren Raum zu Stande, sondern entsprechen dem Interesse wenigstens der großen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten. Im Europäischen Parlament sehe ich schon gar keine Mehrheit für ein solches Vorhaben.

Zum anderen ist es äußerst zweifelhaft, ob es überhaupt eine europäische gesetzgeberische Kompetenz für diesen Fall gibt. Ich bin der festen Überzeugung, dass auch eine Klage beim EuGH in Luxemburg gegen eine solche Richtlinie zum Scheitern des Vorhabens führen würde.

Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüssen