Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Verbraucherschutz

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Frage an Wolfgang Schäuble von Reinhold R. bezüglich Verbraucherschutz

Einführung der Todesstrafe bei Aufstand oder Aufruhr durch den Lissabon-Vertrag

Sehr geehrter Herr Dr. Schaüble,

wird die CDU verhindern, dass die Todesstrafe durch den Lissabon-Vertrag in der BRD eingeführt wird (siehe Aufsatz von Prof. Schachtschneider in FOCUS Money Nr. 35 vom 19.8.09)?

Ich hoffe darauf, dass die Iren im Oktober den Vertrag ablehnen!

Für Ihre Mühe bedanke ich mich im voraus!

Hochachtungsvoll
R. Röder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Röder,

es ist nicht zutreffend, dass durch den Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder eingeführt wird. Art. 2 Abs. 2 der Grundrechtecharta, die Bestandteil des Vertrages von Lissabon ist, lautet: „ Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden." Sie wird damit ausdrücklich ausgeschlossen, so dass auch eine gegenteilige Auslegung nicht möglich ist.

Die in dem von Ihnen zitierten Interview mit Prof. Schachtschneider wiedergegebenen Aussagen sind irreführend und verzerren die tatsächliche Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2009 den Vertrag von Lissabon für verfassungsgemäß erklärt und lediglich Korrekturen am nationalen Begleitgesetz eingefordert. Hätte das Verfassungsgericht in den von Prof. Schachtschneider gerügten Regelungen ein verfassungsrechtliches Problem gesehen (zum Beispiel die Wiedereinführung der Todesstrafe), hätte es darauf ausdrücklich in den Urteilsgründen reagiert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble