Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Verbraucherschutz

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Wolfgang Schäuble
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Frage an Wolfgang Schäuble von Martin M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Schäuble,

ihre Position u Internetsperren ist aufgrund vieler Diskussionen bekannt. Jedoch bitte ich sie über Kontrollmöglichkeiten nachzudenken.
Ich persönlich finde es gut, dass Kinderpornographische Seiten nicht erreichbar sind. Ich denke, mann müsste im Sinne des Jugendschutzes sogar weitergehen und jugendgefährende Seiten hinter einem Warnschild (hier dann keinem Stoppschild, weil inhalt für erwachsene legal) versehen. Ein "weiter-klicken" könnte auch erst nach einer Volljährigkeitskontrolle erfolgen. Ich denke hier nicht nur an andere pornographische Seiten sondern auch Spiele (FSK 18), Tabakwerbung, ....

Aber wie kann verhindert werden, dass diese technische Möglichkeit des Stop-Schildes nicht zur (unkontrollierten) Sperre anderer Webseiten verwendet wird? Sollte es hier kein parlamentarisches Kontrollorgan (evtl. einen Ausschuss des Bundestages) geben, der regelmäßig (z.B. vierteljährlich) überprüft ob die Sperren seit der letzten Prüfung nur korrekt eingesetzt wurden.
Bzgl. der Warnschilder (evltl. mit Altersüberprüfung) wäre sowas nicht nötig, da ja jeder volljährige Bürger selbst (legal) prüfen kann, ob der Inhalt dahinter richtig eingeordnet wurde und wenn nicht sich "beschweren" kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maier,

es freut mich, dass Sie die Initiative der Bundesregierung zur Zugangserschwerung im Hinblick auf kinderpornographische Angebote im Internet unterstützen. Sie gehören damit zur überwältigenden Mehrheit in Deutschland, die diese Maßnahme begrüßen - nach einer Umfrage sind das ca. 90% der Bundesbürger. Bevor man über Ausweitungen nachdenkt, sollten jedoch die Erfahrungen mit dieser Maßnahme, mit der wir rechtspolitisches Neuland betreten haben, abgewartet werden.

In Bezug auf die von Ihnen angesprochene Kontrolle der Sperrmaßnahmen möchte ich Sie auf § 9 des Zugangserschwerungsgesetzes hinweisen. Dort ist vorgesehen, dass ein Expertengremium regelmäßig die Einträge auf der Sperrliste daraufhin überprüfen wird, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstverständlich ist darüber hinaus gegen den Eintrag in die Sperrliste der Rechtsweg eröffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble