Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Verbraucherschutz

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Wolfgang Schäuble
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Frage von Thomas M. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Thomas M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schäuble,

Als Bürger empfinde ich Prävention als Repression. Prävention funktioniert nur, wenn sie verallgemeinert, also präventiv von einer möglichen Straftat ausgeht. Als Bürger fühle ich mich dadurch einem Unvertrauen des Staates ausgesetzt, und das, obwohl selbst bei einem direkten Verdachtsmoment der Leitsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt. Ich vertrete die Auffassung, dass Demokratie nur funktioniert, wenn der Bürger ein Unvertrauen gegen den Staat hat und nicht umgekehrt.
Sie sagen, es muss die Ursache von Übel beseitigt werden und nicht nur das Symptom - das ist immer unterstützenswert. Wie passt dies aber mit dem von Frau von der Leyen inititieren und von Ihnen unterstützen Gesetz gegen Kinderpornographie (oder auch den vorherigen Provider-Verträgen) zusammen, das lediglich die Symptome (verbreitete Kinderporno-Bilder) hinter einem Vorhang versteckt und nicht das eigentliche Problem "Vergewaltigung von Kindern" eindämmt. Erklären Sie mir bitte ihren Gedankengang, wie durch ein KiPo-Stoppschild die Zahl von missbrauchen Kindern zurückgehen soll - dieser Gedankengang erschließt sich mir schon deshalb nicht, da ich der Auffassung bin, dass man triebgesteuerte Täter auf diese Weise keinen Einhalt gebieten kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Maier

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Maier,

Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit nochmals klarzustellen, dass das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz nicht die bisherigen Bemühungen im Kampf gegen die Kinderpornograpie ersetzen, sondern als weitere Maßnahme ergänzen soll. Die auch bisher schon umfassenden Maßnahmen insbesondere der Strafverfolgung werden mit unverminderter Intensität fortgesetzt werden, wie beachtliche Ermittlungserfolge aus der jüngeren Vergangenheit belegen. Allerdings machten bestimmte Fälle mit Auslandsbezug, bei denen die Beseitigung der Inhalte zwar von deutscher Seite angeregt, jedoch nicht in allen Fällen vom betroffenen Staat umgesetzt wurde, es erforderlich, über flankierende Maßnahmen nachzudenken.

Die Zugangserschwerung wird einen weiteren, wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie leisten. Zunächst wissen wir, dass ein erheblicher Teil der kinderpornographischen Inhalte über kommerzielle Webseiten verbreitet wird. Soweit der Zugriff auf diese Webseiten wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Zugangserschwerungen nicht mehr ohne weiteres möglich sein wird, ist davon auszugehen, dass der mit dem Betrieb einer solchen Webseite zu erzielende Gewinn und damit auch der Anreiz zum Betrieb einer solchen Webseite abnehmen werden. Soweit der Anreiz zum Betrieb solcher auf Gewinnerzielung ausgerichteter Webseiten nachlässt, wird auch die Zahl der Mißbrauchsfälle, die zur Beschaffung immer neuen Bildmaterials stattfinden, sinken.

Hinzu kommt, dass uns Sozialwissenschaftler wie Kriminologen berichtet haben, dass Pädophile in der Regel eine gewisse "Radikalisierungskarriere" durchlaufen, an deren Beginn sie durchaus noch erfolgreich zu erreichen sind und eine weitere "Radikalisierung" verhindert werden kann, soweit nur frühzeitig ein Hinweis auf die Illegalität des Betrachtens kinderpornographischer Darstellungen erfolgt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die im Bereich des Internet fehlende soziale Kontrolle. Der Gang zu einem einschlägigen Kiosk zum Erwerb kinderpornographischer Bilder ist schon wegen der äußeren Umstände mit einem Makel verbunden und damit für den potentiellen Käufer erkennbar gesellschaftlich verpönt. Wer im Internet beispielsweise aus dem heimischen Arbeitszimmer mit einigen Klicks die erwünschten Inhalte betrachten kann, dem ist möglicherweise nicht immer bewusst, dass dieses Verhalten gesellschaftlich verpönt und strafrechtlich relevant ist. Um dies zu ändern, wird statt der ursprünglich aufgerufenen Seite ein "Stopp-Schild" erscheinen. Hiermit erfolgt der unmissverständliche Hinweis, dass das Betrachten des eigentlich aufgerufenen Inhalts strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble