Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Verbraucherschutz

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Frage an Wolfgang Schäuble von Robert C. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich hätte eine Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung:

Seit Anfang 2009 sind die Anbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten jedes Nutzers für eine gewisse Zeit zu speichern. Diese Maßnahme solle der Sicherheit des Landes dienen und ein Schritt gegen den Terrorismus sein. Außerdem haben Sie eine Online-Durchsuchung von Computern in "begründeten Fällen" vorgeschlagen. Könnten Sie Ihr Vorhaben erklären, da ich nicht ganz schlüssig bin, was diese Aussage anbelangt. Bestände nicht eine gewisse Gefahr, dass dieses Recht missbraucht werden könnte?
Außerdem sind für die immensen Mengen an Daten, die für mehrere Jahre gespeichert werden, sehr große Speicherkapazitäten nötig. Die aktuellen Kapazitäten werden bald ausgeschöpft sein und eine Anschaffung neuer wird fällig.
Wäre es nicht sinnvoller, diese Gelder anderweitig zu verwenden.

Zum Beispiel kann das Geld für Integrationsprogramme und Programme gegen Jugendgewalt verwendet werden.
Sie selbst haben in Ihrer letzten Antwort geschrieben:
"Die Ursachen von Jugendgewalt sind vielschichtig, wie z.B. innerfamiliäre Gewalterfahrungen, Alkohol- und Drogenkonsum, fehlende soziale Bindungen, Ausgrenzungserfahrungen, Defizite in der bildungsmäßigen Integration oder die Nutzung gewalthaltiger Medien. Zur Bekämpfung solcher Ursachen sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert, ihrer jeweiligen Verantwortung noch stärker gerecht zu werden und aufmerksam zu sein."
Die gesellschaftlichen Kräfte sollten meiner Meinung nach an deer Wurzel bekämpft werden und nicht an den Symptomen.

Wie sehen Sie das?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Robert Cieslik

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Sehr geehrter Herr Cieslik,

eigentlich müssten Sie zum Thema Vorratsdatenspeicherung meine Kabinettskollegin Zypries fragen, die als Bundesjustizministerin für diese Maßnahme zuständig ist. Da Sie jedoch auch auf den Bereich Onlinedurchsuchung eingehen, für den ich - jedenfalls für das Bundeskriminalamt (BKA) - verantwortlich zeichne, möchte ich Ihnen kurz antworten.

Gerade damit es keinen Missbrauch gibt, habe ich umgehend die während der rot-grünen Vorgängerregierung geschaffene Praxis gestoppt, ohne präzise Rechtsgrundlage Onlinedurchsuchungen zu gestatten. Deshalb wurde mit der Änderung des BKA-Gesetzes eine klare gesetzliche Möglichkeit geschaffen, zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus unter bestimmten Voraussetzungen diese technische Überwachungsmöglichkeit vorzusehen. Irgendwelche "begründete Fälle" genügen also nicht - ausschließlich bei Terrorismusverdacht kommt diese Maßnahme überhaupt in Betracht und das nur mit richterlicher Kontrolle.

Ihre Idee zur Umfinanzierung unter Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung sehe ich mit Skepsis. Zunächst werden hier lediglich Verbindungsdaten und keine Gesprächsinhalte vorübergehend gespeichert, so dass die Bereitstellung der Infrastruktur zur Bewältigung dieses Datenvolumens keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht. Da die Telekommunikationsunternehmen die Kosten für diese Speicherung tragen müssen, würde sich bei einem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung auch keine neue Finanzierungsquelle für andere wichtige öffentliche Aufgaben erschließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble