Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Verbraucherschutz

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Wolfgang Schäuble
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Frage an Wolfgang Schäuble von Wolfgang M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schäuble
Von Ihnen hätte ich gern gewusst, was Sie als Minister gegen die Willkür von Zweckverbänden unternehmen wollen, (Abwasser-,Müll-, Trinkwasser- Zweckverbände)?
Es ist langsam an der Zeit solche skrupellosen Verbänden das Wirken einzuschränken.
Hier werden Gebühren erhoben für Zeiten rückwirkend und man hat keine Handhabe dagegen vorzugehen. Für Hartz IV Empfänger ist das Maß eigentlich schon lange überschritten, es ist Zeit seitens der Regierung etwas zu unternehmen. Gebührenerhöhungen sind in den Regelsätzen nicht vorgesehen. Rückwirkende Forderungen werden nicht von den ARGE übernommen, somit wird ein ALG II - Empfänger unverschuldet zum Schuldner und diese Verbände erzwingen die Beitragszahlung durch Pfändungen einzuziehen.

Was gedenken Sie dagegen zu tun?

mit freundlichen Grüßen

W. Mittas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mittas,

mit Hilfe von Zweckverbänden bewältigen mehrere Gemeinden oder Gemeindeverbände einzelne, von vornherein festgesetzte Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, zB. der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, eines Krankenhauses, des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Rettungsdienstes oder der Feuerwehralarmierung. Es handelt sich dabei um rein kommunale Angelegenheiten. Als Bundesfinanzminister habe ich dabei keine Möglichkeit der Einflussnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble