Frage an Wolfgang Wieland bezüglich Recht

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Wolfgang Wieland
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Frage an Wolfgang Wieland von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre persönliche aber leider unverbindliche Abgrenzung zwischen "Messern" und "Hieb- und Stoßwaffen".

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich begrüße diese Unterscheidung, da hierdurch die Anwendung des §42a WaffG viel eindeutiger wäre! Auch für mich sind Messer praktische Werkzeuge und keine Waffen!

Leider sieht die Polizei das aber anders als Sie. Warum sonst konnte die für mich zuständige Polizeibehörde meine Frage, welche Messer unter das Führungsverbot der „Hieb- und Stoßwaffen“ fallen, nicht klar beantworten? Anstatt "Ihrer" Unterscheidung wurde mir gesagt, dass "jedes Messer im Einzelfall geprüft werden muss“ und z. B. auch taktische Einsatzmesser (auch ohne beidseitig geschliffene Klinge) "dazu bestimmt sein können, Verletzungen beizubringen“. Wie erklären Sie sich diese unterschiedliche Auslegung des Gesetzes? Ist es etwa doch unklar formuliert?

Sie berichten von wöchentlichen Messerstechereien in Berlin. Auch in der Berliner Morgenpost http://www.morgenpost.de/berlin/article1098933/Messerattacken_von_Jugendlichen_nehmen_zu.html wird von einem starken Anstieg der Messer-Delikte berichtet. Welchen Erfolg hat die Gesetzesverschärfung dann bisher gebracht?

Selbst wenn Sie alle Messer und spitzen Gegenstände verbieten, werden Sie solche Gewalttaten nicht verhindern können! Glauben Sie ernsthaft, dass ein Jugendlicher bzw. Krimineller, der andere Menschen bewusst in die Hauptschlagader sticht, sich durch ein Bußgeld davon abhalten lässt? Deshalb stellt sich mir die Frage, wieviel Freiheit der gesetzestreue Bürger noch opfern muss, ohne dass dies zu einem messbaren Sicherheitsgewinn führt?

Ich habe vor dem 01.04.08 ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser mit 6 cm langer Klinge in der Hosentasche getragen. Jetzt habe ich täglich ein feststehendes Messer mit 8,5 cm-Klinge am Gürtel, welches ich theoretisch viel schneller einsetzen könnte. Welchen Sicherheitsgewinn hat die Öffentlichkeit dadurch?

Mit freundlichen Grüßen

Padberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Padberg,

Sie irren sich leider. Auch Messer stehen im Waffengesetz, sind also Waffen, sofern sie die weiteren Qualifizierungsmerkmale erfüllen, z. B. Einhandmesser sind oder Butterflymesser.

Das Waffengesetz unterscheidet nur zwischen Messern und Hieb-und Stoßwaffen als zwei Kategorien von Waffen. Hieb-und Stoßwaffen sind immer Waffen, Messer nur unter bestimmten weiteren Bedingungen.

Von daher war die Antwort der für Sie zuständigen Polizeibehörde auch zutreffend.

Da Sie ja betonen, ein friedfertiger Mensch zu sein, geht von ihrem jetzigen Messer keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit aus.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland