Frage an Wolfgang Wieland bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Wolfgang Wieland
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gordon N. •

Frage an Wolfgang Wieland von Gordon N. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Wieland,

Sie beantworteten meine Frage vom 19.06.2008 mit:

Ein Parlament, das von Ihnen mit gewählt wird. Eine Bundesregierung, die Sie über den Bundestag mit bestimmen. Da von Diktatur zu reden ist absurd.

Das sehe ich, wie bereits in meiner Frage formuliert, anders. Wenn Ihnen der Begriff Diktatur zu schräg erscheint, werde ich den Begriff "Oligarchie" verwenden.
Wenn z.B. Herr Jean- Claude Juncker versichert, die EU wäre durch diesen Vertrag demokratischer geworden (ebenfalls Ihre Meinung), stellt sich mir die Frage:"Warum kam es dann am 12.12.2007 im EU- Parlament zu einem Tumult?" Dort forderten ca. 80 EU Abgeordnete eine Referendum -Volksabstimmung-. Sind dies noch die letzten Demokraten?
Sind dies Politiker gewesen, die erkannt haben, dass der Vertrag von Lissabon nichts anderes als eine Verfassung ist?
Eine Verfassung, die das Grundgesetz und die Verfassung der Mitgliedsstaaten ausser Kraft setzt?

Sie Antworteten mir ebenfalls nicht auf folgende Frage:

Da das deutsche Volk sich ja keine Verfassung geben durfte, muss ich so fragen: Ist das Grundgesetz ein Auslaufmodell?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Narloch,

Oligarchie bedeutet die Herrschaft einer Minderheit. In Russland spricht man von Oligarchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Machtpositionen in früheren Staatsbetrieben die Politik weitgehend bestimmen.

Dies gibt es weder bei uns, noch in der EU.

Natürlich fehlt dem Vertrag von Lissabon, der nicht mehr Verfassung heissen durfte, aber im Prinzip eine Europäische Verfassung immer noch darstellt, die direkte demokratische Legitimation einer europäischen Volksabstimmung. Diese Legitimation fehlt dem Grundgesetz im übrigen auch, und zwar von Anfang an. Dennoch käme niemand auf die Idee, deshalb die demokratische Legitimation unserer Verfassung in Frage zu stellen.

Das Grundgesetz gilt selbstverständlich ungeschmälert fort. Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber. Es hat in mehreren Entscheidungen bestimmt, dass europäisches Recht nur gilt, solange es mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung steht.

Sie dürfen also höchst beruhigt sein.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Wieland