Frage an Wolfgang Wieland bezüglich Recht

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Wolfgang Wieland
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Frage von Marcel G. •

Frage an Wolfgang Wieland von Marcel G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland.

Mit großem Interesse verfolge ich seit längerem die öffentlichen Diskussionen im Parlament, zum Thema "Terrorgefahr" und den dazu entsprechenden neuen Gesetzesvorschlägen.

Jedoch hege nicht nur ich alleine, mit fortlaufender Diskussion, den steigenden Verdacht, dass mit Hilfe von "populistischen Argumentationen" versucht wird, eine Gefahrensituation hervor zu täuschen, NUR um "sehr fragwürdige" Gesetzestexte zum Thema "Schutz des Staates" usw., durch das Parlament zu bringen.

Wie erklären Sie mir, dass ständig und überall, über eine Bedrohungslage durch Terrorristen gesprochen wird, OBWOHL, weder in den Polizeistatistiken der BRD, noch in der Statistiken von Interpol (2000-2007), dazu eindeutige Zahlen von solchen Straftatbeständen zu finden sind?

Aus diesen Statistiken geht eindeutig hervor, dass das Risiko durch einen terroristischen Anschlag ums Leben zu kommen, weit UNTER 0,000001% liegen!

Womit begründen sie also, die MASSIVEN Ausgaben von Steuergeldern für Personal etc., in Bezug auf solche Gestzesentwürfe zur Terrorabwehr (welche ja auch entscheidend die Grundrechte jedes Bürgers einschränken könnten), OHNE das es dafür überhaupt einen nachweislichen Grund gibt?

Und, konnten die angeblichen Terrorristen von Koblenz und die aus dem Sauerland, nicht auch mit den JETZT SCHON geltenden Gesetzen ausreichend bestraft werden?

Wie erklären sie mir diese Unverhältnismäßigkeit von AUFWAND und NUTZEN, bezüglich irgendwelcher weitergehenden "Anti-Terrorgesetze"?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß

M.Gadow /29.01.2009

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gadow,

Sie haben vollständig Recht. Sowohl die beiden Kölner Kofferbomber, als auch die Sauerland - Bomber waren nach bisherigem Recht strafbar. So wurde der eine der beiden Kölner Attentäter ja auch bereits bei uns verurteilt. Die Tatverdächtigen aus dem Sauerland sitzen in Haft. Auch dies wäre ja unmöglich ohne einen dringenden Tatverdacht auf der Grundlage des geltenden Rechtes.

Ich habe daher gerade heute im Plenum des Bundestages zum Gesetzentwurf über die Strafbarkeit von Besuchen, ja nur zur Vorbereitung von Besuchen in sog.Terrorcamps darauf hingewiesen, dass es bei uns keinerlei Strafbarkeitslücken gibt.

Andererseits wollen wir und müssen wir alle derartigen Attentate mit einem rechtsstaatlichen Instrumentarium verhindern. Das kostet auch Geld, viel Geld. Aber abzuwarten, welcher Schaden entstünde, falls ein Attentat erfolgreich verliefe, kommt ja nun nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland