Änderungen der Verfassung des Saarlandes

Der Landtag des Saarlandes hat über mehrere Verfassungsänderungen namentlich abgestimmt. Ein Gesetzentwurf der SPD- und CDU-Fraktion sieht unter anderem vor, Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes wie folgt neu zu fassen: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 

Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über das Einfügen eines Satzes in Artikel 19 der Verfassung (s. Gesetzentwurf der SPD- und CDU-Fraktion), welcher die Förderung des Staates bei der Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten hervorhebt.

Auch durch die dritte namentliche Abstimmung soll in Artikel 59a Absatz 1 ein Satz angefügt werden (s. Gesetzentwurf der SPD- und CDU-Fraktion). Darin wird verdeutlicht, dass es zu den Aufgaben des Staates gehört, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln und so die Interessen zukünftiger Generationen zu wahren.

Alle drei Gesetzentwürfe wurden mit 45 Ja-Stimmen angenommen. Jeweils drei Abgeordnete der AfD-Fraktion stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
0
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 51 Abgeordneten.