Einschränkung der Länderkompetenzen durch das Infektionsschutzgesetz beenden

In dem Antrag vom 15. April 2021 über das Infektionsschutzgesetz und die dadurch folgenden Eingriffe in die Länderkompetenzen durch den Bund fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung auf, das Infektionsschutzgesetz überprüfen zulassen und Eilrechtsschutz zu beantragen. Des Weiteren sollen laut der AfD rechtliche Bedenken im Bundesrat diskutiert und ein Vermittlungsausschuss einberufen werden. Außerdem solle der Landtag feststellen, dass die Kompetenzerweiterung ab einer Inzidenz von 100 erstens willkürlich sei und zweitens nicht hinnehmbar wäre, da der Bund in der Vergangenheit seiner Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung, etwa durch den Mangel an Schutzausrüstung, nicht nachgekommen sei.

Der Antrag wurde mit 73 von insgesamt 119 Stimmen von den Fraktionen der CDU, Linken, Grünen und SPD abgelehnt. Allein die AfD stimmte mit 36 Stimmen dafür. 17 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.

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Dafür gestimmt
29
Dagegen gestimmt
73
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Lucie HammeckeLucie HammeckeDIE GRÜNEN46 - Dresden 6 Dagegen gestimmt
Christian HartmannChristian HartmannCDU41 - Dresden 1 Dagegen gestimmt
René HeinAfD40 - Meißen 4 Dafür gestimmt
Portrait von Andreas HeinzAndreas HeinzCDU2 - Vogtland 2 Dagegen gestimmt
Holger HentschelAfD33 - Leipzig 7 Dafür gestimmt
Portrait von Jan HippoldJan HippoldCDU9 - Zwickau 5 Dagegen gestimmt
Portrait von Henning HomannHenning HomannSPD21 - Mittelsachsen 4 Dagegen gestimmt
Stephan Hösl MdLStephan HöslCDU4 - Vogtland 4 Dagegen gestimmt
Portrait von Carsten HütterCarsten HütterAfD37 - Meißen 1 Dafür gestimmt
Portrait von Martina JostMartina JostAfD44 - Dresden 4 Dafür gestimmt
Portrait von Wolfram KeilWolfram Keilfraktionslos7 - Zwickau 3 Nicht beteiligt
Joachim KeilerAfD45 - Dresden 5 Dafür gestimmt
Portrait von Tobias KellerTobias KellerAfD32 - Leipzig 6 Dafür gestimmt
Portrait von Jörg KiesewetterJörg KiesewetterCDU34 - Nordsachsen 1 Nicht beteiligt
Portrait von Svend-Gunnar KirmesSvend-Gunnar KirmesCDU25 - Leipzig Land 3 Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KirsteThomas KirsteAfD39 - Meißen 3 Dafür gestimmt
Portraitfoto von Barbara KlepschBarbara KlepschCDU47 - Dresden 7 Dagegen gestimmt
Portrait von Hanka KlieseHanka KlieseSPD10 - Chemnitz 1 Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin KöditzKerstin KöditzDIE LINKE25 - Leipzig Land 3 Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KretschmerMichael KretschmerCDU58 - Görlitz 2 Nicht beteiligt
Portrait von Daniela KugeDaniela KugeCDU39 - Meißen 3 Nicht beteiligt
Portrait von Kathleen KuhfußKathleen KuhfußDIE GRÜNEN11 - Chemnitz 2 Dagegen gestimmt
Jörg KühneAfD31 - Leipzig 5 Nicht beteiligt
Roberto KuhnertAfD57 - Görlitz 1 Dafür gestimmt
Portrait von Ines KummerInes KummerDIE GRÜNEN48 - Sächsische Schweiz−Osterzgebirge 1 Dagegen gestimmt
Corona_Krise (Symbolfoto)

In dem Antrag der AfD-Fraktion zum Erhalt der Länderkompetzen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz fordert sie die Landesregierung auf, rechtliche Bedenken dazu im Bundesrat zu diskutieren und einen Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat einzuberufen. Des Weiteren solle die Landesregierung einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen und Eilrechtsschutz beantragen, um das Verfahren dort zu beschleunigen.

Hintergrund sind die im Gesetzentwurf für das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehenen Maßnahmen zur eindämmung des Infektionsgeschehens. Konkret soll eine „Bundesnotbremese“ ab einer Inzidenz von 100 in Kraft treten, welche eine Reihe von vom Bund festgelegten Maßnahemn nach sich ziehen soll.

Laut der sächsischen AfD Fraktion seien diese Maßnahmen weder effektiv noch rechtens. Die bundesweiten Maßnahmen seien ein zu großer Eingriff in die Länderkompetenzen und seien nicht hinnehmbar. In ihrer Begründung verwies die AfD auf Länder wie Frankreich und die Niederlande. Diese seien auch zentral gelenkt und es gebe keine Anzeichen, dass dies von Vorteil sei. Auch die laut der AfD pauschal an die Inzidenz von 100 geknüpften Maßnahmen seien in keinster Weise zu rechtfertigen und stünden im Konflikt mit den Grundrechten von nicht erkrankten oder infizierten Menschen. Des Weiteren kritisiert die Fraktion der AfD in ihrem Antrag, dass die vorherigen Gesetze zur Eindämmung der epidemischen Lage viel zu übereilt beschlossen worden sein und so die Zeit für ausreichende Debatten gefehlt habe. Generell bemängelt die AfD die Vorgehensweise der Bundesregierung und wirft ihr vor, zu lange bei Schutzausrüstungen im medizinischen Bereich vom Ausland abhängig gewesen zu sein.

Der Antrag wurde mit 73 von insgesamt 119 Stimmen von den Fraktionen der CDU, Linken, Grünen und SPD abgelehnt. Allein die AfD stimmte mit 36 Stimmen dafür. 17 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.