Vorschaltgesetz zur Gebietsreform

Das Gesetz über eine Gebietsreform wurde mit Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
46
Dagegen gestimmt
42
Enthalten
0
Nicht beteiligt
2
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Siegfried GenteleSiegfried Gentelefraktionslos Dagegen gestimmt
Jens Krumpefraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HeyMatthias HeySPD15 - Gotha II Dafür gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Uwe HöhnUwe HöhnSPD18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Dafür gestimmt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Diana LehmannDiana LehmannSPD21 - Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV Dafür gestimmt
Portrait von Marion RosinMarion RosinSPD28 - Saalfeld-Rudolstadt I Nicht beteiligt
Portrait von Dorothea MarxDorothea MarxSPD10 - Kyffhäuserkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Eleonore MühlbauerEleonore MühlbauerSPD23 - Ilm-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar BeckerDagmar BeckerSPD3 - Nordhausen I Dafür gestimmt
Portrait von Birgit PelkeBirgit PelkeSPD1 - Eichsfeld I Dafür gestimmt
Portrait von Oskar HelmerichOskar HelmerichSPD Dafür gestimmt
Portrait von Werner PiddeWerner PiddeSPD14 - Gotha I Dafür gestimmt

Mit einem Vorschaltgesetz wollen die Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNE eine grundlegende Gebietsreform in Thüringen auf den Weg bringen.

Das Gesetz sieht vor, dass Landkreise demnach in Folge mindestens 130.000 und höchstens 250.000 Einwohner haben sollen und das Gebiet eine Fläche von 3.000  Quadratkilometern nicht überschreitet. Weiter sollen kreisangehörige Gemeinden mindestens 6.000 Einwohner haben. Eine Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen ist bis zum 31. Oktober 2017 vorgesehen, für welche es Zuschüsse vom Land gibt. Die Strukturbeihilfen plant das Land 155 Millionen Euro ein.

Mit der Gebietsreform will die Landesregierung auf die sinkende Einwohnerzahl und die demografischen Veränderungen in Thüringen vorbereiten. Während 1990 noch 2,61 Millionen Menschen in Thüringen lebten, wird bis zum Jahr 2035 mit einem Rückgang auf 1,88 Millionen Einwohner gerechnet. Im erwerbsfähigen Alter sollen dabei nur noch 400.000 Einwohner sein. Aus diesem Grund soll die Gebietsreform die öffentlichen Haushalte und die öffentliche Verwaltung finanziell entlasten. Die Gebietsreform ist dabei Teil einer Gesamtreform, die des Weiteren eine Funktionalreform und eine Verwaltungsreform beinhaltet. Der Reformprozess soll bis spätestens 2019 wirksam werden.

Momentan hat das Land Thüringen insgesamt 17 Landkreise mit 849 Gemeinden, worunter sechs kreisfreie Städte fallen. Nach der Gebietsreform würden Gera, Eisenach, Weimar und Suhl ihren Status als kreisfreie Städte verlieren und zur kreisangehörigen Stadt heruntergestuft werden. Deshalb kam im Verlauf der Verhandlungen vehemente Kritik aus Reihen dieser Städte. Die Kommunen befürchten finanzielle Nachteile und weniger Entscheidungsfreiheit, was in der Debatte auch die CDU geführte Opposition aufgriff.

Das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform wurde letztendlich mit 47 Jastimmen von Rot-Rot-Grün sowie einem fraktionslosen Abgeordneten bei 42 Neinstimmen der Opposition angenommen. Änderungsanträge der CDU wurden zuvor abgelehnt.

 

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