Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament)

Hier findest du alle Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament) in Baden-Württemberg. Der Ausschuss tritt als Notparlament dann an die Stelle des Landtags, wenn dieser beispielsweie durch Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle nicht zusammenkommen kann.