Änderung des Kommunalwahlrechts

Mit einem Dringlichkeitsantrag haben CSU und FDP die Landesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Kommunalwahlrechts vorzulegen.

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Dafür gestimmt
86
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
2
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Otto BertermannOtto BertermannFREIE WÄHLER102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Otmar BernhardOtmar BernhardCSU106 - München-Pasing Dafür gestimmt
Portrait von Günther BecksteinGünther BecksteinCSU501 - Nürnberg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN108 - München-Schwabing Dagegen gestimmt
Portrait von Winfried BausbackWinfried BausbackCSU602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Peter BauerPeter BauerFREIE WÄHLER505 - Ansbach-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Georg BarfußGeorg BarfußFDP704 - Augsburg-Land, Dillingen Nicht beteiligt
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Kulmbach Dagegen gestimmt
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Dagegen gestimmt
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Renate AckermannRenate AckermannDIE GRÜNEN505 - Ansbach-Nord Dagegen gestimmt

In dem neuen Gesetzentwurf wollen CSU und FDP unter anderem die Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts von drei auf zwei Monate verkürzen. Desweiteren soll den Wählerinnen und Wählern die Briefwahl auch dann ermöglicht werden, wenn keine besonderen Gründe vorliegen.

SPD, Grüne und die Freien Wähler lehnten den Antrag ab. Bei der CSU gab es zwei Enthaltungen.