Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Der Bayerische Landtag hat einer Gesetzesänderung des Hochschulgesetzes mit den Stimmen der CSU-Fraktion und des fraktionslosen Alexander Muthmann mit 80 Stimmen zu 53 Gegenstimmen zugestimmt. Diese regelt die Kompetenzen der Studierendenschaften an Bayerischen Hochschulen neu. Gegen den Gesetzesentwurf stimmten die Fraktionen der SPD und FREIEN WÄHLER sowie die DIE GRÜNEN, die einen eigenen Entwurf zur Etablierung einer verfassten Studierendenschaft eingereicht hatten.   

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Dafür gestimmt
80
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
0
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Nicht beteiligt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dagegen gestimmt
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Nicht beteiligt
Portrait von Harald GüllerHarald GüllerSPD Nicht beteiligt
Portrait von Ruth MüllerRuth MüllerSPD204 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Georg RosenthalGeorg RosenthalSPD610 - Würzburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Simone StrohmayrSimone StrohmayrSPD703 - Aichach-Friedberg Nicht beteiligt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Dagegen gestimmt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Wunsiedel, Kulmbach Nicht beteiligt
Portrait von Volkmar HalbleibVolkmar HalbleibSPD609 - Würzburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Kathi PetersenKathi PetersenSPD608 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Harry Scheuenstuhl Harry ScheuenstuhlSPD510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Arif TaşdelenArif TaşdelenSPD501 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Susann BiedefeldSusann BiedefeldSPD404 - Coburg Dagegen gestimmt
Portrait von Alexandra HiersemannAlexandra HiersemannSPD507 - Erlangen-Höchstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich PfaffmannHans-Ulrich PfaffmannSPD102 - München-Bogenhausen Dagegen gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Ruth WaldmannRuth WaldmannSPD104 - München-Milbertshofen Nicht beteiligt
Portrait von Klaus AdeltKlaus AdeltSPD406 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Florian von BrunnFlorian von BrunnSPD103 - München-Giesing Dagegen gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Nicht beteiligt

Mit dem Gesetzesbeschluss wurden die Aufgaben der Studierendenvertretungen bayerischer Hochschulen festgelegt. Diese umfassen nun:

  • die Repräsentation studentischer Interessen bezüglich fachlicher, wirtschaftlicher und sozialer Belange,
  • fakultätsübergreifende Fragen,
  • die Förderung geistiger, musischer, kultureller und sportlicher Interessen von Studierenden,
  • die Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Hierbei untersteht die Finanzierung der Studierendenvertretung der Aufsicht der jeweiligen Hochschulleitungen. Diese können Mittel entziehen, sollten andere Aktionen als die definierten Aufgaben finanziell unterstützt werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfahl die Annahme des Entwurfes einstimmig.

Kritik am Gesetzesentwurf übten SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER. Verena Osgyan (GRÜNE), Isabell Zacharias (SPD) sowie Michael Piazolo (FREIE WÄHLER) kritisierten die mangelnde demokratische Einbindung Studierender in Entscheidungsprozesse ihrer Hochschulen. Auch bemängelten sie, dass die Studierendenvertretungen finanziell von den Hochschulverwaltungen abhängig seien. Sie alle verwiesen auf den Gesetzesentwurf der GRÜNEN zur Etablierung von verfassten Studierendenschaften, der abgelehnt wurde.

Im Gesetzesbeschluss wurde ebenfalls die Wiederwahl nichtuniversitärer Mitglieder von Hochschulräten neu geregelt. Diese können nun für bis zu vier Jahre mit dem Recht zur anschließenden Wiederwahl ernannt werden. In der gleichen Abstimmung wurden darüber hinaus die Daten, die Studierende und Promovierende ihren Hochschulen bereitstellen müssen, an die Bundesrichtlinie mittels eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses angepasst.