Änderungsantrag zur Änderung des Aufnahmegesetzes und der Sozialgesetze

Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2017 einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes abgelehnt. Der Antrag bezog sich auf einen Gesetzesentwurf des Staatsministeriums, welcher mit der Unterstützung der CSU-Fraktion angenommen wurde. Der Entwurf regelt die Erstattung von Leistungen an die Kommunen, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete durch Jugendämter wahrgenommen haben.

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Dafür gestimmt
54
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
0
Nicht beteiligt
28
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Dafür gestimmt
Portrait von Herbert KränzleinHerbert KränzleinSPD119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar HalbleibVolkmar HalbleibSPD609 - Würzburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Paul Raphael WengertPaul Raphael WengertSPD711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Christoph RabensteinChristoph RabensteinSPD403 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Florian RitterFlorian RitterSPD106 - München-Pasing Dafür gestimmt
Portrait von Alexandra HiersemannAlexandra HiersemannSPD507 - Erlangen-Höchstadt Nicht beteiligt
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold StroblReinhold StroblSPD301 - Amberg-Sulzbach Dafür gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Dafür gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Nicht beteiligt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard RoosBernhard RoosSPD205 - Passau-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Wunsiedel, Kulmbach Nicht beteiligt
Portrait von Susann BiedefeldSusann BiedefeldSPD404 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Ilona DeckwerthIlona DeckwerthSPD709 - Kempten, Oberallgäu Dafür gestimmt
Harry Scheuenstuhl Harry ScheuenstuhlSPD510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dafür gestimmt
Portrait von Peter Paul GantzerPeter Paul GantzerSPD122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Dafür gestimmt
Portrait von Doris RauscherDoris RauscherSPD113 - Ebersberg Nicht beteiligt
Portrait von Georg RosenthalGeorg RosenthalSPD610 - Würzburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Simone StrohmayrSimone StrohmayrSPD703 - Aichach-Friedberg Dafür gestimmt
Portrait von Günther KnoblauchGünther KnoblauchSPD109 - Altötting Dafür gestimmt
junge

Im Gesetzesentwurf des Staatministeriums wurde geregelt wie mit Maßnahmen umgegangen wird, die unbegleitete minderjährige Geflüchtete von Jugendämtern in Anspruch nehmen. Bis zu 112. Mio. Euro im Jahr sollen hierzu den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. In einem Änderungsantrag der CSU-Fraktion zu diesem Entwurf wurde außerdem hinzugefügt, dass die Wohnpflicht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate betragen kann.

Der namentlich zur Abstimmung gebrachte Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielte darauf ab, die im Gesetzesvorschlag geplanten Regulierungen darüber zu streichen, welche Leistungen des Jugendamtes erstattet werden und welche nicht. Dieser wurde mit 53 Ja- und 98 Nein-Stimmen abgelehnt. Ein weiterer Änderungsantrag der SPD-Fraktion sah weiterhin vor, auch die Leistungen von schon volljährigen jungen Geflüchteten mitaufzunehmen. Auch dieser wurde in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.

Angelika Weikert (SPD) begründete den Änderungsantrag der SPD damit, dass die Kostenübernahme für junge volljährige Geflüchtete im Gesetzesentwurf des Staatsministeriums nicht berücksichtigt sei. Sie lehnte den Gesetzesentwurf des Staatsministeriums außerdem ab, weil die eingeplanten Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen bloß knapp die Hälfte aller Kosten für die Kommunen deckten. Außerdem hätten die Jugendämter mit dem Gesetzesentwurf weniger Entscheidungsmacht darüber, welche Leistungen sie für angemessen hielten. Frau Weikert kritisierte auch den Änderungsantrag der CSU-Fraktion scharf, der den Verbleib der Jugendlichen in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahre ermögliche. Christina Kamm (GRÜNE) schloss sich diesen Kritikpunkten an. Auch der fraktionslose Alexander Muthmann kündigte seine Ablehnung des Gesetzesentwurfs an.

Dr. Hans Reichhart (CSU) lehnte beide Änderungsanträge der SPD ab und verteidigte den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Er betonte, dass differenziert betrachtet werden müsse, welche Leistungen von minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten in Anspruch genommen werden sollten, und welche gar nicht benötigt würden. Er begründete den Änderungsantrag der CSU-Fraktion zum Gesetzesentwurf außerdem damit, dass nun zwischen Menschen mit und ohne Bleibeperspektive unterschieden werde. Auch anerkannte Geflüchtete würden so berücksichtigt. Für diese Neuerung sei es notwendig, dass unbegleitete Jugendliche bis zu 24 Monate in ihren Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben könnten.