Name | Fraktion | Stimmkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Steffen Vogel | CSU | 604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld | Dafür gestimmt | |
Otto Hünnerkopf | CSU | 605 - Kitzingen | Dafür gestimmt | |
Günther Felbinger | fraktionslos | 606 - Main-Spessart | Dagegen gestimmt | |
Günther Felbinger | FREIE WÄHLER | 606 - Main-Spessart | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Schwab | CSU | 606 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Berthold Rüth | CSU | 607 - Miltenberg | Dafür gestimmt | |
Kathi Petersen | SPD | 608 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt | |
Gerhard Eck | CSU | 608 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Volkmar Halbleib | SPD | 609 - Würzburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Celina | DIE GRÜNEN | 609 - Würzburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Manfred Ländner | CSU | 609 - Würzburg-Land | Dafür gestimmt | |
Oliver Jörg | CSU | 610 - Würzburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Georg Rosenthal | SPD | 610 - Würzburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Peter Tomaschko | CSU | 703 - Aichach-Friedberg | Dafür gestimmt | |
Simone Strohmayr | SPD | 703 - Aichach-Friedberg | Dagegen gestimmt | |
Johann Häusler | FREIE WÄHLER | 704 - Augsburg-Land, Dillingen | Dagegen gestimmt | |
Georg Winter | CSU | 704 - Augsburg-Land, Dillingen | Dafür gestimmt | |
Carolina Trautner | CSU | 705 - Augsburg-Land-Süd | Dafür gestimmt | |
Herbert Woerlein | SPD | 705 - Augsburg-Land-Süd | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Fackler | CSU | 706 - Donau-Ries | Dafür gestimmt | |
Alfred Sauter | CSU | 707 - Günzburg | Dafür gestimmt | |
Franz Josef Pschierer | CSU | 708 - Kaufbeuren | Dafür gestimmt | |
Bernhard Pohl | FREIE WÄHLER | 708 - Kaufbeuren | Dagegen gestimmt | |
Thomas Kreuzer | CSU | 709 - Kempten, Oberallgäu | Dafür gestimmt | |
Thomas Gehring | DIE GRÜNEN | 709 - Kempten, Oberallgäu | Dagegen gestimmt |
Im Juli 2015 wurden die §§ 4a – 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Betreuungsgeld – mit Art. 72 Abs. 2 GG in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht für "unvereinbar und nichtig" erkärt. Die Zahlung eines Betreuungsgeldes als "Nichtinanspruchnahme bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen" stelle keine Regelung der öffentlichen Fürsorge dar und falle dementsprechend nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Der Gesetzentwurf hat eine sinngemäße Weiterführung des vom Bund eingeführten Betreuungsgeldes zum Ziel. Das Betreuungsgeld soll nahtlos zu den ursprünglich vom Bund vergebenen Leistungen gezahlt werden und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Idee ist, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita geben, mit einer monatlichen Summe von 150 Euro zu unterstützen. Damit soll eine Wahlfreiheit gewährleistet werden: Kita-Plätze werden öffentlich gefördert und mit der Verabschiedung des Gesetzes die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls, da für diese kein Platz in einer Kita oder einer anderen staatlich geförderten Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld steht öffentlich stark in der Kritik. Bei einer von der SPD beantragten Anhörung im Sozialausschuss sprachen sich mehrere Expert*innen gegen das Modell aus.
Kritik kam aus der Opposition. Bemängelt wurde vor allem:
- die Nicht-Beachtung der massiven Bedenken verschiedener Expert*innen, die bei einer Anhörung im Sozialausschuss geäußert wurden
- der hohe Personalmangel in Kinderbetreuungsstätten und der Mangel an Kitaplätzen in Bayern, der eine echte Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung zu Hause und in öffentlichen Einrichtungen unmöglich macht
- die Höhe des Betreuungsgeldes, die ein volles Einkommen nicht ersetzt
- die Gefahr, dass partnerschaftliche Aufgabenteilung und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt für beide Geschlechter durch das Betreuungsgeld verhindert werden
- die Vergrößerung der Gefahr von Altersarmut durch das Aussetzen in der Berufstätigkeit
- die Nicht-Berücksichtigung von Alleinerziehenden, die de facto keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben
- die Gefahr, dass die in Betreuungseinrichtungen ohnehin schon unterrepräsentierten Kinder von Geflüchteten und Einwanderern nicht in eine Kindertagesstätte gegeben werden und die benötigte frühe Integration und Sprachförderung somit vielleicht nicht gewährleistet wird
Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Betreuungsgeld in Norwegen kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld vor allem von Müttern mit Migrationshintergrund, geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand in Anspruch genommen wird. In Familien, in denen sich hauptsächlich die Mutter um die Kindererziehung kümmert, ist die Wahrscheinlichkeit am Höchsten, dass sie auch Betreuungsgeld bezieht. Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich, das heißt ungefähr gleich untereinander aufteilen, nehmen in den seltensten Fällen das Betreuungsgeld in Anspruch.
Weiterführende Links:
- Flyer zum Bayerischen Betreuungsgeld, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (abger. am 06.09.2016)
- SPD-Studie zum Betreuungsgeld. Mehrheit der Bayern ist dagegen, Artikel auf br.de vom 05.10.2015 (abger. am 06.09.2016)
- Anhörung im Landtag: Experten kritisieren Betreuungsgeld, Artikel auf focus.de vom 17.03.2016 (abger. am 06.09.2016)
- Betreuungsgeld bleibt umstritten, Daniela Kuhr auf sueddeutsche.de am 17.03.2016 (abger. am 06.09.2016)