Erweiterung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes

Der interfraktionelle Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
157
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Peter WinterPeter WinterCSU601 - Aschaffenburg-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dafür gestimmt
Portrait von Mechthilde WittmannMechthilde WittmannCSU104 - München-Milbertshofen Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Dafür gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Benno ZiererBenno ZiererFREIE WÄHLER116 - Freising Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurfs, der von allen Landtagsfraktionen gemeinsam eingereicht wurde, ist eine Erweiterung der 2003 beschlossenen Parlamentsbeteiligung.
Ziel ist, schneller und detaillierter über europäische, bundes- und landespolitische Fragen informiert zu werden. Außerdem kann der Landtag der Staatsregierung ein Abstimmungsverhalten vorschreiben, wenn die bayerische Gesetzgebung durch europäische Gesetze betroffen ist.
Der Änderungsantrag der Grünen-Fraktion fügt dem Gesetzentwurf einen Absatz zu, der die hinter verschlossenen Türen laufende Verbandsanhörungen bei Gesetzesinitiativen der Staatsregierung ebenfalls zur Parlamentsbeteiligung zählt. Die Stellungnahmen von den "von den kommunalen Spitzenverbänden, sonstigen Verbänden, Organisationen oder Körperschaften" sollen vom federführenden Staatsministerium an den Landtag weiter geleitet werden. Dem Antrag wurde von den Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der Grünen zugestimmt, er wurde mit der CSU-Mehrheit im Landtag allerdings abgelehnt.