Diätenerhöhung für das Berliner Abgeordnetenhaus

Mit der Annahme einer Beschlussempfehlung beschließen die Berliner Abgeordneten eine Diätenerhöhung auf ca. 6250 Euro pro Monat. Zudem wird die Mindestdauer der Ausschuss- und Plenarsitzungen verlängert. Abzüge für das Fernbleiben von Ausschusssitzungen werden künftig nicht mehr erhoben, wenn die Abgeordnete sich im Mutterschutz befindet.

Die Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne sowie die FDP und CDU stimmten für den Antrag. Die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
121
Dagegen gestimmt
27
Enthalten
0
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 160 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ralf WielandRalf WielandSPD Dafür gestimmt
Andreas Wild MdAAndreas Wildfraktionslos Dagegen gestimmt
Portrait von Bruni Wildenhein-LauterbachBruni Wildenhein-LauterbachSPD Dafür gestimmt
Portrait von Karsten Ludwig WoldeitKarsten Ludwig WoldeitAfD Dagegen gestimmt
Harald WolfHarald WolfDIE LINKE Dafür gestimmt
Udo WolfUdo WolfDIE LINKE Dafür gestimmt
Tim-Christopher Zeelen, MdATim-Christopher ZeelenCDU Dafür gestimmt
Ein Bild von Stefan ZillerStefan ZillerDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Steffen ZillichSteffen ZillichDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Frank ZimmermannFrank ZimmermannSPD Dafür gestimmt

Der von der SPD, Linkspartei, Grüne, CDU und FDP eingebrachte Antrag zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes sieht Reformen in einigen Punkten des Abgeordnetenhauses vor.

So sollen beispielsweise die Diäten der Berliner Abgeordneten von bislang 3944 Euro auf rund 6250 Euro angehoben werden. Das Abgeordnetengehalt werde damit zwar fast verdoppelt, damit läge Berlin jedoch weiterhin unter dem Bundesschnitt von etwa 6500 Euro, so der Antrag.

Weitere Änderungen sind die Anhebung der Mindestdauer einer Ausschusssitzung von zwei, auf drei Stunden sowie die Verlängerungen der Plenarsitzungen um drei Stunden. Mit der Änderung sollen die ständig aufgeschobenen Plenardebatten sowie weitere regelmäßig unerledigte Vorhaben vermieden werden.

Zudem soll die Reform den Mutterschutz verbessern: Abzüge für das Fernbleiben von Ausschusssitzungen werden künftig nicht mehr erhoben, wenn die Abgeordnete sich im Mutterschutz befindet.

Für den Antrag stimmten alle Mitglieder der Regierungsfraktionen SPD, Linkspartei und Grüne sowie alle Mitglieder der FDP und CDU. Damit wurde der Antrag mit 27 Gegenstimmen der AfD-Fraktion, den zwei grünen Abgeordneten  Harald Moritz und Stefan Taschner und den drei fraktionslosen Abgeordneten angenommen.