Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU257 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD107 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin MüllerKerstin MüllerDIE GRÜNEN96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP Dafür gestimmt
Portrait von Gesine MulthauptGesine MulthauptSPD28 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Franz MünteferingFranz MünteferingSPD Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD96 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Winfried NachtweiWinfried NachtweiDIE GRÜNEN130 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD200 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang NeškovicWolfgang NeškovicDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Nicht beteiligt
Portrait von Bernd NeumannBernd NeumannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Dirk NiebelDirk NiebelFDP275 - Heidelberg-Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Henry NitzscheHenry Nitzschefraktionslos156 - Kamenz - Hoyerswerda - Großenhain Nicht beteiligt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU105 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN177 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU256 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Franz ObermeierFranz ObermeierCDU/CSU216 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Eduard OswaldEduard OswaldCDU/CSU254 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim OttoHans-Joachim OttoFDP183 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Norman PaechNorman PaechDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef ParrDetlef ParrFDP106 - Mettmann II Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut