Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KloseHans-Ulrich KloseSPD24 - Hamburg - Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg - Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD164 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchwanholzMartin SchwanholzSPD39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD187 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Lothar IbrüggerLothar IbrüggerSPD135 - Minden - Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Jörg TaussJörg TaussSPD273 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Ulla BurchardtUlla BurchardtSPD144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Petra HeßPetra HeßSPD193 - Gotha - Ilm-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Sabine Bätzing-LichtenthälerSabine Bätzing-LichtenthälerSPD199 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Clemens BollenClemens BollenSPD26 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Lydia WestrichLydia WestrichSPD212 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD93 - Euskirchen - Erftkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Christel HummeChristel HummeSPD140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Margrit SpielmannMargrit SpielmannSPD60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD231 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Portrait von Ingrid Arndt-BrauerIngrid Arndt-BrauerSPD125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Heinz SchmittHeinz SchmittSPD213 - Südpfalz Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)