Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP261 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dafür gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter UhlHans-Peter UhlCDU/CSU222 - München West/Mitte Nicht beteiligt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE211 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU161 - Dresden II - Meißen I Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg van EssenJörg van EssenFDP146 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD175 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Simone ViolkaSimone ViolkaSPD165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU196 - Greiz - Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg VogelsängerJörg VogelsängerSPD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Daniel VolkDaniel VolkFDP219 - München-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Marlies VolkmerMarlies VolkmerSPD160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Eckart von KlaedenEckart von KlaedenCDU/CSU48 - Hildesheim Nicht beteiligt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU269 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dagegen gestimmt
Portrait von Karl Theodor von und zu GuttenbergKarl Theodor von und zu GuttenbergCDU/CSU241 - Kulmbach Nicht beteiligt
Portrait von Andrea VoßhoffAndrea VoßhoffCDU/CSU60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph WaitzChristoph WaitzFDP155 - Leipziger Land - Muldentalkreis Dafür gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dagegen gestimmt
Portrait von Hedi WegenerHedi WegenerSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas WeigelAndreas WeigelSPD167 - Zwickauer Land - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU20 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Petra WeisPetra WeisSPD116 - Duisburg I Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)