Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rolf SchwanitzRolf SchwanitzSPD168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD289 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm Josef SebastianWilhelm Josef SebastianCDU/CSU200 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Kurt SegnerKurt SegnerCDU/CSU277 - Odenwald-Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Ilja SeifertIlja SeifertDIE LINKE157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU172 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU237 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SinghammerJohannes SinghammerCDU/CSU219 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE73 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann Otto SolmsHermann Otto SolmsFDP175 - Gießen Nicht beteiligt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SpanierWolfgang SpanierSPD134 - Herford - Minden Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Margrit SpielmannMargrit SpielmannSPD60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Frank SpiethFrank SpiethDIE LINKE194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg-Otto SpillerJörg-Otto SpillerSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Max StadlerMax StadlerFDP230 - Passau Enthalten
Portrait von Grietje StaffeltGrietje StaffeltDIE GRÜNEN1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt
Portrait von Rainder SteenblockRainder SteenblockDIE GRÜNEN7 - Pinneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Erika SteinbachErika SteinbachCDU/CSU184 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Dieter SteineckeDieter SteineckeSPD32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Nicht beteiligt
Andreas SteppuhnAndreas SteppuhnSPD68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Ludwig StieglerLudwig StieglerSPD236 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Rainer StinnerRainer StinnerFDP220 - München-Ost Enthalten

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)