Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter RzepkaPeter RzepkaCDU/CSU82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Krista SagerKrista SagerDIE GRÜNEN19 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Manuel SarrazinManuel SarrazinDIE GRÜNEN24 - Hamburg - Bergedorf - Harburg Dagegen gestimmt
Portrait von Anton SchaafAnton SchaafSPD119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Paul SchäferPaul SchäferDIE LINKE91 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU212 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD141 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Herford - Minden Lübbecke II Enthalten
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth ScharfenbergElisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN240 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU285 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut SchauerteHartmut SchauerteCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Annette SchavanAnnette SchavanCDU/CSU292 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Christine ScheelChristine ScheelDIE GRÜNEN248 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd ScheelenBernd ScheelenSPD111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Hermann ScheerHermann ScheerSPD265 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU230 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Irmingard Schewe-GerigkIrmingard Schewe-GerigkDIE GRÜNEN140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard SchickGerhard SchickDIE GRÜNEN276 - Mannheim Dagegen gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Karl SchiewerlingKarl SchiewerlingCDU/CSU128 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Otto SchilyOtto SchilySPD223 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Konrad SchilyKonrad SchilyFDP140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Enthalten
Portrait von Norbert SchindlerNorbert SchindlerCDU/CSU210 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Georg SchirmbeckGeorg SchirmbeckCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)