Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Marie-Luise Dött | CDU/CSU | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Alexander Radwan | CDU/CSU | 224 - Starnberg | Dafür gestimmt | |
Hubert Hüppe | CDU/CSU | 144 - Unna I | Dafür gestimmt | |
Patricia Lips | CDU/CSU | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt | |
Uwe Feiler | CDU/CSU | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt | |
Lothar Riebsamen | CDU/CSU | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Hans-Werner Kammer | CDU/CSU | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dafür gestimmt | |
Stephan Mayer | CDU/CSU | 213 - Altötting | Dafür gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 126 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Bernhard Kaster | CDU/CSU | 204 - Trier | Dafür gestimmt | |
Sybille Benning | CDU/CSU | 129 - Münster | Dafür gestimmt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dafür gestimmt | |
Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 222 - München-Land | Dafür gestimmt | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Klaus Brähmig | CDU/CSU | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt | |
Jana Schimke | CDU/CSU | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Dafür gestimmt | |
Frank Heinrich | CDU/CSU | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Heike Brehmer | CDU/CSU | 68 - Harz | Dafür gestimmt | |
Henning Otte | CDU/CSU | 44 - Celle - Uelzen | Dafür gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Ansgar Heveling | CDU/CSU | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt |
Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.
In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:
"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.
Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.
Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.
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