Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dagegen gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dagegen gestimmt
Profilbild Svenja StadlerSvenja StadlerSPD36 - Harburg Dagegen gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Harburg Nicht beteiligt
Portrait von Eckhard PolsEckhard PolsCDU/CSU37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dagegen gestimmt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenDIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias Seestern-PaulyMatthias Seestern-PaulyFDP38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Filiz PolatFiliz PolatDIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Rainer SpieringRainer SpieringSPD38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Waldemar HerdtWaldemar HerdtAfD38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dagegen gestimmt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KeulKatja KeulDIE GRÜNEN40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Enthalten
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerDIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Nicht beteiligt
Portrait von Ulla IhnenUlla IhnenFDP42 - Stadt Hannover II Nicht beteiligt
Portrait von Yasmin FahimiYasmin FahimiSPD42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Enthalten
Portrait von Grigorios AggelidisGrigorios AggelidisFDP43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Nicht beteiligt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.