Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Felix SchreinerFelix SchreinerCDU/CSU288 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Eva-Maria SchreiberEva-Maria SchreiberDIE LINKE221 - München-Land Dafür gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Patrick SchniederPatrick SchniederCDU/CSU202 - Bitburg Dagegen gestimmt
Portrait von Charlotte Schneidewind-HartnagelCharlotte Schneidewind-HartnagelDIE GRÜNEN276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Enthalten
Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)Claudia SchmidtkeCDU/CSU11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Bild Uwe SchmidtUwe SchmidtSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Dagmar Schmidt, MdB (2017)Dagmar SchmidtSPD172 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU243 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtDIE GRÜNEN233 - Regensburg Dafür gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Robby SchlundRobby SchlundAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Nicht beteiligt
Tankred Schipanski (CDU)Tankred SchipanskiCDU/CSU192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Wieland SchinnenburgWieland SchinnenburgFDP22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Jana SchimkeJana SchimkeCDU/CSU62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Enthalten
Foto Udo SchiefnerUdo SchiefnerSPD111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Nicht beteiligt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.