Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Ingmar Jung | CDU/CSU | 179 - Wiesbaden | Dafür gestimmt | |
Gisela Manderla | CDU/CSU | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Johannes Selle | CDU/CSU | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dafür gestimmt | |
Gitta Connemann | CDU/CSU | 25 - Unterems | Nicht beteiligt | |
Michael Kießling | CDU/CSU | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dafür gestimmt | |
Jan Metzler | CDU/CSU | 206 - Worms | Dafür gestimmt | |
Katrin Staffler | CDU/CSU | 215 - Fürstenfeldbruck | Nicht beteiligt | |
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Alexander Krauß | CDU/CSU | 164 - Erzgebirgskreis I | Nicht beteiligt | |
Sepp Müller | CDU/CSU | 70 - Dessau - Wittenberg | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dafür gestimmt | |
Katharina Landgraf | CDU/CSU | 154 - Leipzig-Land | Dafür gestimmt | |
Wilfried Oellers | CDU/CSU | 89 - Heinsberg | Dafür gestimmt | |
Dietlind Tiemann | CDU/CSU | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Carsten Linnemann | CDU/CSU | 137 - Paderborn - Gütersloh III | Dafür gestimmt | |
Stephan Pilsinger | CDU/CSU | 220 - München-West/Mitte | Dafür gestimmt | |
Kees de Vries | CDU/CSU | 71 - Anhalt | Dafür gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dafür gestimmt | |
Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dafür gestimmt | |
Peter Weiß | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Dorothee Bär | CDU/CSU | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Frank Heinrich | CDU/CSU | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt |
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hatten mit ihrem Gesetzentwurf Unterstützung für Flutopfer mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in zunächst einer Abstimmung zusammenfassen wollen. Nach der allgemeinen Aussprache in einer Bundestagssitzung können jedoch alle Bestimmungen eines Gesetzentwurfs einzeln aufgerufen und abgestimmt werden. Das hatte die Opposition für die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beantragt.
Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass nach Deutschland Einreisende dazu verpflichtet werden, einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Zudem wird die Hospitalisierungsrate von Covid-Patienten in Krankenhäusern als in Zukunft wesentlicher Maßstab für Corona-Beschränkungen definiert.
Eine besonders kontrovers diskutierte Neureglung sieht vor, in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter:innen zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus zu ermöglichen. Dazu zählen nach Angaben der Bundesregierung Kitas, Schulen und Pflegeheime. Diese Regelung gilt nur während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Eine solche wurde zuletzt per Abstimmung vom 25. August bis November verlängert.
Für die CDU/CSU-Fraktion verteidigte Stephan Stracke das sogenannte Auskunftsrecht des Arbeitgebers. Es gebe schon seit längerer Zeit ähnliche Regelungen im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Maßnahme sei für die Organisation der Arbeit wichtig und schütze die Menschen entscheidend.
Sabine Dittmar argumentierte in der allgemeinen Aussprache für die SPD-Fraktion, dass es notwendig und richtig sei, künftig bei der Festlegung der Corona-Beschränkungen stärker auf die Hospitalisierungsrate zu achten. In jedem Fall sei es nötig, dass sich mehr Menschen impfen lassen würden, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen.
Die Oppositionsfraktionen brachten vor allem Kritik daran hervor, dass die Regierungsfraktionen die Unterstützung für Flutopfer an Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geknüpft hatten. Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD, sagte dazu, dass es bedauerlicherweise zur parlamentarischen Norm geworden sei, die Opposition zu zwingen, mit dieser Vorgehensweise bestimmte Änderungen gegen ihren Willen anzunehmen. Man unterstütze das Fluthilfe-Gesetz, aber lehne die „grundrechtsfeindliche[n] Änderungen des Infektionsschutzgesetzes“ ab.
Dr. Gesine Lötzsch der Fraktion Die Linke nannte die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs der Arbeitgeber über den Impfstatus „völlig überstürzt“. Man müsse gerade in Krisenzeiten sorgsam mit Arbeitsrecht und Datenschutz umgehen, da alles andere Vertrauen zerstöre. Sie unterstütze weitere niedrigschwellige Impfangebote, aber den vorliegenden Gesetzesentwurf könne ihre Fraktion nicht mittragen. Überhaupt brauche es mehr weltweite Solidarität, um die Pandemie zu bewältigen.
Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki betonte im Namen der FDP, dass man den Änderungen nicht zustimmen werde. Es sei völlig unklar, wann der gegenwärtige Ausnahmezustand beendet werde und man wieder zur Normalität zurückkehre. Schließlich erklärte Kubicki ganz grundsätzlich: „Nach unserer Auffassung lassen sich weitere massive Grundrechtseinschränkungen nicht mehr begründen.“
Die Neuregelungen wurden mit 344 Ja-Stimmen der Unions- und SPD-Fraktion gegen 280 Nein-Stimmen der Oppositionsfraktionen sowie einzelner Abgeordneter der Union und SPD angenommen. Veronika Bellmann der CDU/CSU-Fraktion hat sich als einzige Abgeordnete enthalten. 84 Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.