Änderung im Infektions­schutz­gesetz

Abgestimmt wurde über die Paragraphen 9 und 10 des Infektionsschutzgesetzes. Die AfD hatte verlangt, über einzelne Teile des Gesetzentwurfs und den Gesetzentwurf insgesamt, getrennt abzustimmen. Eine namentlicher Abstimmung fand lediglich bezüglich der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes statt.

Der Gesetzentwurf wird mit 408 Ja-Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen stimmten die FDP, Die Linke und die AfD.

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Dafür gestimmt
408
Dagegen gestimmt
210
Enthalten
2
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Maika Friemann-JennertMaika Friemann-JennertCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Dagegen gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Tim OstermannTim OstermannCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dagegen gestimmt

Die Paragraphen 9 und 10 besagen unter anderem, dass eine auf dem Infektionsschutzgesetz basierende Rechtsverordnung spätestens ein Jahr nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Rechtsverordnungen auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden. Zusammengefasst bedeutet dies, dass, auch wenn zukünftig die epidemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben ist, ein Jahr lang weiterhin gerechtfertigte Corona-Maßnahmen, wie beispielsweise der Nachweis einer Impfung, bestehen können.

Der Gesetzentwurf wird mit 408 Ja-Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen stimmten die FDP, Die Linke und die AfD. Es gibt außerdem zwei Enthaltungen.