Änderungsantrag zur Brückenteilzeit

Mit ihrem Änderungsantrag fordert die Grünen-Fraktion eine Änderung des Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts der Bundesregierung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl in seiner Beschlussempfehlung eine Annahme des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung. Der Antrag der Grünen-Fraktion wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie mit den Stimmen der AfD und FDP abgelehnt.

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Dafür gestimmt
63
Dagegen gestimmt
525
Enthalten
63
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulrich OehmeUlrich OehmeAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia PantelSylvia PantelCDU/CSU107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Martin PatzeltMartin PatzeltCDU/CSU63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Enthalten
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Enthalten
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Enthalten
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Frauke PetryFrauke Petryfraktionslos158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Profilbild Tobias PflügerTobias PflügerDIE LINKE281 - Freiburg Enthalten
Portrait von Detlev PilgerDetlev PilgerSPD199 - Koblenz Nicht beteiligt

Der durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung geschaffene Anspruch auf Brückenteilzeit beschränke sich auf Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Damit entstehe insbesondere für Frauen, die häufiger in kleineren Unternehmen beschäftigt sind, ein Nachteil. Denn diese haben somit keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen bleiben so auf den Anspruch auf unbefristete Teilzeit beschränkt. Deswegen fordert die Grünen-Fraktion einen Schwellenwert von mehr als 15 Angestellten, um es einer größeren Anzahl von Beschäftigten zu ermöglichen, die Arbeitszeit an die Anforderungen des eigenen Lebens besser anzupassen. Darüber hinaus sei der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt, da auch der Anspruch auf unbefristete Teilzeit mehr als 15 Beschäftigte voraussetzte.

Ingesamt reichte die Grünen-Fraktion drei Änderungsanträge an. Die anderen zwei Anträge wurden ebenfalls abgelehnt. Die Anträge sind hier und hier zu finden.

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, betont, dass die Beschäftigten sowie auch die Unternehmen von dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung profitieren werden, da er mehr Flexibilität, aber auch mehr Sicherheit schaffe. Das Gesetz leiste damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland. Gleichzeitig sorge das Gesetz für mehr Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, da Frauen überproportional oft teilzeitbeschäftigt sind. Damit werde den Frauen eine Chance geboten, wieder zurück in die Vollzeit zu kommen.

Jürgen Pohl (AfD) kritisiert den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf, da der Schutzzweck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erreicht wird. Das Gesetze arbeite mit unbestimmten Rechtsbegriffen, welche die Beschäftigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor die Gerichte treiben wird. Des Weiteren werde die Mehrheit der Mütter durch die Falschfassung der Schwellenwerte nicht erfasst. Hinzu komme, dass der Entwurf das Konzept der Arbeit auf Abruf verstärkt und es somit keine Planungssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.  

Wilfried Oellers (CDU/CSU) hebt hervor, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung mehr Flexibilität in der Arbeitswelt schaffen und die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern wird. Bei der Brückenteilzeit handele es sich um ein allgemeinen Anspruch, der als Flexibilisierungsinstrument für Arbeitnehmer*innen fungiert. Der Schwellenwert sei notwendig, um die Überlastung der Unternehmen zu verhindern sowie die Flexibilität der Unternehmen zu sichern.

Till Mansmann (FDP) spricht sich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus, da dieser zu einseitig sei. Auch er schließt sich der Meinung an, dass der Schwellenwert von mehr als 45 Beschäftigten willkürlich gewählt wurde. Stattdessen sei es angebrachter, den Anspruch auf Brückenteilzeit mit einem Sachgrund zu verbinden.

Auch Susanne Ferschl (Linke) kritisiert den im Gesetzesentwurf festgeschriebenen Schwellenwert. Dieser stelle für über die Hälfte aller Beschäftigten eine Hürde dar, da diese aufgrund ihrer Anstellung in einem kleinen Unternehmen keinen Anspruch auf Brückenteilzeit haben. Auch gebe es in dem Entwurf weitere Hürden, die den Anspruch auf Brückenteilzeit für über 14 Millionen Beschäftigte versagt. Durch diese vielen Einschränkungen sei kein eindeutiger Anspruch für Beschäftigte festegelegt, sodass dieser Anspruch in vielen Fällen gerichtlich geklärt werden muss.