Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Mathias Middelberg | CDU/CSU | 39 - Stadt Osnabrück | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Roy Kühne | CDU/CSU | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Nicht beteiligt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Nicht beteiligt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Nicht beteiligt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Renate Künast | DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt | |
Beate Müller-Gemmeke | DIE GRÜNEN | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Tabea Rößner | DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Charlotte Schneidewind-Hartnagel | DIE GRÜNEN | 276 - Odenwald - Tauber | Nicht beteiligt | |
Luise Amtsberg | DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Dagegen gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Janosch Dahmen | DIE GRÜNEN | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Kirsten Kappert-Gonther | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Lisa Badum | DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Wetzel | DIE GRÜNEN | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Ekin Deligöz | DIE GRÜNEN | 255 - Neu-Ulm | Dagegen gestimmt | |
Erhard Grundl | DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt |
Die FDP fordert in ihrem Gesetzentwurf die Aufhebung des Vermögensteuergesetzes.
Das Vermögensteuergesetz ist formal bis heute in Kraft, darf aber seit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 für den Zeitraum nach 1996 nicht mehr angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals eine Ungleichbehandlung bei der Bewertung der verschiedenen Vermögenswerte fest, was nicht mit dem allgemeinem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) zu vereinbaren war.
Die FDP argumentiert in ihrem Entwurf damit, dass Deutschland im internationalen Vergleich hohe Steuersätze erhebt und die Vermögensteuer eine zusätzliche Belastung der Vermögenseinkommen bedeute. Dies würde sich wiederum negativ auf die Ersparnisbildung und auf Finanzinvestitionen auswirken. Deutschland liegt in puncto Steuerbelastung nach Daten der OECD etwa im oberen Mittelfeld.
Im Antrag der FDP wird unter anderem die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Anleger, die Freistellung von mindestens fünf Jahre lang gehaltenen Wertpapieren von der Kapitalertragssteuer und die vollständige steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften gefordert.
Der Gesetzentwurf wird mit 462 Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Linke und Bündnis90/Die Grünen abgelehnt. lediglich die FDP und die AfD stimmen für den Entwurf. Außerdem gibt es zwei Enthaltungen.
Der Antrag der FDP wird ebenso abgelehnt.