Bundesgesetz zum Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert eine Umsetzung des Eigenmittelsystems der Europäischen Union in deutsches Recht. Mit dem Eigenmittelbeschluss werden die wesentlichen Finanzierungsgrundlagen des mehrjährigen EU-Finanzrahmens 2021-2027 und des temporären Aufbauinstruments „Next Generation EU“ (NGEU) geregelt. Hintergrund dafür sind der Einfluss der COVID-19-Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen sowie der Ausstieg Großbritanniens aus der EU.

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Dafür gestimmt
478
Dagegen gestimmt
95
Enthalten
72
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martina RennerMartina RennerDIE LINKE193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Enthalten
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Nicht beteiligt
Portrait von Bernd ReutherBernd ReutherFDP113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Bernd RiexingerBernd RiexingerDIE LINKE259 - Stuttgart II Enthalten
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU197 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Nicht beteiligt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dafür gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dafür gestimmt

Am 14. Dezember 2020 hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss über das System der Eigenmittel der Europäischen Union angenommen. Dieser Beschluss soll laut Bundesregierung einige Änderungen am bisherigen Eigenmittelbeschluss vornehmen, die wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das EU-Bruttonationaleinkommen und wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nötig seien. Konkret legt der Beschluss Maßnahmen für den mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021-2027 und das temporäre europäische AufbauinstrumentNext Generation EU“ (NGEU) fest. Dieses COVID‑19-Aufbaupaket beinhaltet die Aufnahme von Mitteln bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro in Preisen von 2018 am Kapitalmarkt.

Um die finanziellen Lasten der EU-Mitgliedstaaten angemessen zu verteilen, werden Korrekturen der Eigenmittelverpflichtungen zugunsten einiger Mitgliedstaaten vorgenommen, darunter auch Deutschland. Außerdem wird ab 2021 eine neue Eigenmittelkategorie in Form einer so genannten Plastik-Abgabe eingeführt.

Der Beschluss bildet die wesentliche rechtliche Grundlage für die Ermittlung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushaltes und der Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die tatsächlichen Abführungen eines Mitgliedstaates sind auf dieser Grundlage unter anderem von der Wirtschaftsentwicklung des Landes abhängig.

Da der EU-Beschluss erst nach erfolgter Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft tritt, muss der Eigenmittelbeschluss zunächst auf nationaler Ebene in Form eines Bundesgesetzes angenommen werden.