Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Steffen Kotré | AfD | Dafür gestimmt | ||
Uwe Witt | AfD | Dafür gestimmt | ||
Götz Frömming | AfD | Dafür gestimmt | ||
Wilhelm von Gottberg | AfD | Nicht beteiligt | ||
Fabio De Masi | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Helin Evrim Sommer | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Gottfried Curio | AfD | Dafür gestimmt | ||
Gyde Jensen | FDP | Dafür gestimmt | ||
Roman Reusch | AfD | Dafür gestimmt | ||
Martin Schulz | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Doris Achelwilm | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Norbert Kleinwächter | AfD | Dafür gestimmt | ||
Harald Weyel | AfD | Dafür gestimmt | ||
Corinna Miazga | AfD | Dafür gestimmt | ||
Martin Reichardt | AfD | Dafür gestimmt | ||
Verena Hartmann | AfD | Dafür gestimmt | ||
Anton Friesen | AfD | Nicht beteiligt | ||
Thomas Lutze | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Franziska Gminder | AfD | Dafür gestimmt | ||
Birgit Malsack-Winkemann | AfD | Dafür gestimmt | ||
Marcus Bühl | AfD | Dafür gestimmt | ||
Joana Cotar | AfD | Dafür gestimmt | ||
Christian Wirth | AfD | Dafür gestimmt | ||
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg - Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Astrid Damerow | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dagegen gestimmt |
Der Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung beinhaltet vor allem Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an Gemeinschaftssteuern. Einzelplan 60 umfasst außerdem Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung Deutschlands an (internationalen und supranationalen) Unternehmen, im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und mit Immobiliendienstleistungen sowie mit Versorgungsausgaben.
Die FDP bezieht sich in dem Änderungsantrag hauptsächlich auf die Parteifinanzierung und damit auf das Parteiengesetz unter folgendem Absatz 2: "Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt für die im Jahr 2019 vorzunehmende Festsetzung 190 Millionen Euro (absolute Obergrenze). (...)"
Die durch die Änderung des Parteigesetzes im Juli 2018 vorgenommene Erhöhung der Obergrenze zur Parteifinanzierung auf 190 Millionen Euro sei laut FDP-Fraktion verfassungswidrig, da sie den (in Artikel 21 Absatz 1 GG verankerten) Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien verletze.
Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt, das Haushaltsgesetz 2019 wurde am selben Tag angenommen.
Weiterführende Links:
- Änderungsantrag der FDP
- Haushaltsgesetz 2019
- Einnahmen von 329 Milliarden Euro in der Allgemeinen Finanzverwaltung (bundestag.de)
- §49b Bundeswahlgesetz
- §28 Europawahlgesetz
- Parteiengesetz: § 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
1 Hinterlegt ist der Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2019: Für den Einzelplan 60 siehe Anhang "Einzelplan 60" im Inhaltsverzeichnis